Änderungen und Meldungen im Weinbaukataster möglichst zeitnah vornehmen

Unabhängig der Inanspruchnahme von Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) müssen Weinbaubetriebe ihre Weingartenflächen mittels Mehrfachantrag (MFA) bekanntgeben und digitalisieren. Alle Änderungen in der weinbaulichen Bewirtschaftung (Auspflanzungen, Rodungen, Anträge auf Wiederbepflanzung, etc.) sind der katasterführenden Stelle (KFS) durch gesonderte Meldungen und Anträge im eAMA umgehend zu melden. Insbesondere, weil Weingartenflächen nur dann im Rahmen der GAP förderfähig sind, wenn deren Auspflanzmeldung von der KFS freigegeben bzw. genehmigt und somit in den Weinbaukataster übernommen wurden.
Empfohlene Vorgangsweise bei Rodung und Neuanlage
Wenn ein Weingarten im Winter gerodet wurde und im darauffolgenden Frühjahr an anderer Stelle oder in einem anderen Ausmaß wieder ausgepflanzt werden soll, ist es essenziell, dass die Auspflanzung bereits samt vorausgehender Rodungsmeldung zeitgerecht beantragt wurde und die Pflanzgenehmigung zum Zeitpunkt der beabsichtigten Pflanzung bereits vorliegt. Wird hingegen ein Weingarten im Winter gerodet und im darauffolgenden Frühjahr flächen- und lagegenau wieder ausgepflanzt, ist keine Beantragung einer Wiederbepflanzung erforderlich, sondern eine Rodungs- und Auspflanzungsmeldung im Rahmen des MFAs im Frühjahr der Auspflanzung.
Die Anträge und Meldungen können selbsttätig im eAMA oder je nach Bundesland nach Terminvereinbarung mit Unterstützung der KFS oder der Landwirtschafskammer auf Bezirksebene vorgenommen werden.
Die Anträge und Meldungen können selbsttätig im eAMA oder je nach Bundesland nach Terminvereinbarung mit Unterstützung der KFS oder der Landwirtschafskammer auf Bezirksebene vorgenommen werden.