Zwischenfruchtbegrünung 2022
Die Ausgangslage
Die Begrünung für das Antragsjahr 2022 wurde erstmals über den MFA abgewickelt. Einen Herbstantrag in bekannter Form gibt es nicht mehr. Bei der Anlage ist nun auf die geplanten Varianten aus dem MFA zu achten. Zusätzlich stehen noch Korrektur- und Ergänzungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Beantragung der Begrünungen im MFA
Wie in der März-Ausgabe ausführlich dargestellt, ist ab 2022 die Zwischenfruchtbegrünung über den MFA zu beantragen. Für den kommenden Anbau der Begrünung in den nächsten Wochen bedeutet das, dass die geplanten Varianten aus dem MFA anzulegen sind. Kontrollieren Sie dazu Ihre Angaben im MFA. Ist der Anbau einzelner Varianten nicht möglich, zum Beispiel aufgrund der Witterung rund um den Anlagetermin, müssen beantragte Varianten vor dem spätesten Anlagetermin abgemeldet oder korrigiert werden – siehe Tabelle.
Begrünungsvarianten im Überblick
VARIANTE | SPÄTESTE ANLAGE | FRÜHESTER UMBRUCH | BEDINGUNGEN |
1 | 31. Juli | 15. Oktober | * Ansaat einer Bienenmischung aus mindestens 5 insektenblütigen (= von Insekten bestäubten) Mischungspartnern * Befahrungsverbot bis 30. September (ausgenommen das Überqueren der Fläche) * Nachfolgend verpflichtender Anbau von Wintergetreide im Herbst * Saatgutnachweis über Rechnung oder Etikett |
2 | 31. Juli | 15. Oktober | * Ansaat aus mindestens 3 verschiedenen Mischungspartnern * Nachfolgend verpflichtender Anbau von Wintergetreide im Herbst |
3 | 20. August | 15. November | * Ansaat aus mindestens 3 verschiedenen Mischungspartnern |
4 | 31. August | 15. Februar | * Ansaat aus mindestens 3 verschiedenen Mischungspartnern |
5 | 20. September | 01. März | * Ansaat aus mindestens 2 verschiedenen Mischungspartnern |
6 | 15. Oktober | 21. März | * verpflichtender Einsatz folgender winterharter Kulturen: Grünschnittroggen nach Saatgutgesetz, Pannonische Wicke, Zottelwicke, Wintererbse laut Saatgutgesetz, Winterrübsen, Perko |
Korrekturen und Ergänzungen
Neben Abmeldungen von Varianten ist auch ein Wechsel auf eine andere Begrünungsvariante möglich. Auch hier muss die dazugehörige MFA-Korrektur vor dem Anlagetermin der bisher beantragten Begrünung sein. Beantragen kann man ebenfalls noch zusätzliche Begrünungen oder Verschiebungen auf andere Feldstücke.
Ein Beispiel
Eine geplante Variante 3 kann nicht bis 20. August angelegt werden, ein Wechsel, auf zum Beispiel Variante 4, muss bis spätestens 20. August bekannt gegeben werden, um Sanktionen bei einer möglichen Vor-Ort-Kontrolle zu vermeiden.
Termine und Fristen
Für alle Korrektur- und Ergänzungsmeldungen gelten folgende Termine als spätest mögliche:
- für die Varianten 1 und 2: 31. August 2022
- für die Varianten 3 bis 6: 30. September 2022
Beanstandungen vermeiden - aber wie
Um das Risiko einer Beanstandung auszuschließen, sollen Begrünungen umgehend abgemeldet werden, sobald sich herausstellt, dass das Anlagedatum nicht eingehalten werden kann. Korrekturen kann man selbsttätig im eama oder mit Unterstützung der BBK durchführen. Vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie die Hilfestellung der BBK in Anspruch nehmen möchten.
So gelingt der Begrünungsanbau
- Nur flächendeckende Begrünung ist prämienfähig.
- Vielfältige Mischungen verwenden
- Empfohlene Aussaatmengen verwenden
- Geeignete Sätechnik wählen wie für eine Hauptkultur