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  1. LK Niederösterreich
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26.11.2020 Gültigkeit: Niederösterreich bis 31.05.2021
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Die ÖPUL-Auszahlungsmitteilung: Warum man sie genau lesen sollte

Nur wer die Mitteilung sorgfältig liest und bei Ungereimtheiten rasch reagiert, kann unter Umständen noch Geld zurückholen.

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Nur wer die Mitteilung sorgfältig liest und bei Ungereimtheiten rasch reagiert, kann unter Umständen noch Geld zurückholen. © pexels.com
Die AMA informiert alle ÖPUL-Teilnehmer in einem Schreiben über die Auszahlung der ÖPUL-Prämien. Gab es Kürzungen, wurden Gelder nicht ausgezahlt oder ähnliche Aktionen, informiert das Schreiben auch über die Hintergründe.

Verlängerungsantrag war nicht möglich

Beim Abwickeln des Herbstantrages 2020 - des ÖPUL-Verlängerungsantrages - wurde entdeckt, dass einer Reihe von Teilnehmern nicht aufgefallen war, dass sie in bestimmte ÖPUL-Maßnahmen nicht gültig eingestiegen sind oder im Laufe des Programms aus der Teilnahme ausgeschlossen wurden. Diese Antragsteller hatten sich auf den Vordruck der Maßnahmen im MFA verlassen. Dieser Vordruck zeigt aber nur die Beantragung von Maßnahmen, nicht jedoch die tatsächlich gültige Teilnahme nach Berechnungsergebnissen. Die Informationen aus den ÖPUL-Auszahlungsmitteilungen wurden hier nicht genutzt. Beispiel 1 und 2 zeigen, welche Möglichkeiten bestanden hätten, wenn die betroffenen Landwirte die Mitteilungsinhalte rechtzeitig beachtet hätten.

Auszahlungssummen werden am Ende des Teilnahmejahres berechnet

Am Ende jeden Teilnahmejahres berechnet die AMA auf Basis der Förderanträge und eventueller Vor-Ort-Kontrollergebnisse, welche Maßnahmen in welcher Höhe dem einzelnen Teilnehmer ausbezahlt werden. Das Ergebnis wird jedem Betrieb in Form einer ÖPUL-Mitteilung zugesandt. Das erste Berechnungsergebnis wird Anfang Jänner des Folgejahres, das zweite bis Mitte Mai zugestellt. Ende Juli kommt unter Umständen eine weitere Mitteilung, wenn die AMA neue Erkenntnisse gewonnen hat. Bei jeder Berechnung werden auch alle Vorjahre wieder berechnet.

ÖPUL-Mitteilungen: BBK-Berater bieten Unterstützung an

Durch die wiederholte Berechnung der Vorjahre kann es vorkommen, dass auch für länger zurückliegende Antragsjahre neue Mitteilungen zugestellt werden. Kommt es wegen Nichteinhaltung von Förderungsvoraussetzungen zum Beispiel
  • zu Auszahlungskürzungen
  • zur Nichtauszahlung
  • zum Maßnahmenausschluss
  • zu Sanktionen wegen VorOrt-Kontrollen
wird das in der Mitteilung dargestellt und begründet. Es ist nicht immer einfach, die Ergebnisse eindeutig zu verstehen.

In so einem Fall ist es umso wichtiger, sich zwecks Hilfestellung an die BBK-Berater zu wenden. Alle möglichen Inhalte einer ÖPUL-Mitteilung hier zu erklären, wäre zu umfangreich. Aber zwei besonders wichtige Bausteine sind die Auszahlungstabelle und die Hinweise auf Sanktionen.

Auszahlungstabelle listet die Maßnahmen

Meist am Beginn der zweiten Seite der Mitteilung ist die Auszahlungstabelle angedruckt. Sie listet alle Maßnahmen auf, an denen teilgenommen wird und zeigt, für wie viel Fläche und Tiere welcher Betrag pro Maßnahme ausbezahlt wird. An Maßnahmen, die in dieser Tabelle nicht vorkommen, nimmt man auch nicht teil.

Beispiel 1

Landwirt A ist 2015 in die Weidemaßnahme eingestiegen. 2017 hat er die Mindestteilnahme von 2 RGVE unterschritten. Dies führte dazu, dass 2017 die Verpflichtung nicht zustande kam und keine Auszahlung erfolgte. In der Mitteilung für das Antragsjahr 2017 wurde darauf hingewiesen. 2018 und in den weiteren Jahren wurde der Mindest-RGVE-Besatz wieder erfüllt.

In diesem Fall hätte es die Möglichkeit gegeben, mittels Einspruch zur Mitteilung und Nachreichung einer Beantragung der Maßnahme im Herbstantrag 2017, ab 2018 wieder in die Maßnahme einzusteigen und ab 2018 die Prämien wieder zu erhalten.

Beispiel 2

Landwirt B ist 2015 in die Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise“ eingestiegen, hatte aber mit 1. Jänner 2015 keinen gültigen Kontrollvertrag. Somit kam die Verpflichtung für "Bio“ nicht zustande. Der Kontrollvertrag wurde erst am 1. April 2015 abgeschlossen. In der Mitteilung für das Antragsjahr 2015 wurde darauf hingewiesen, dass wegen Fehlen eines zeitgerechten Kontrollvertrages die Verpflichtung nicht zustande kam. Mit Herbstantrag 2016 hätte die Maßnahme "Bio“ wieder beantragt und ab 2017 gültig daran teilgenommen werden können.

Sowohl Landwirt A als auch Landwirt B haben die Mitteilungen nicht beachtet und daher unnötiger Weise jahrelang unbewusst auf Prämien verzichtet und hatten im Herbst 2020 auch keine Chance, die Maßnahmen für 2021 zu verlängern.
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© LK Niederösterreich

Beispiel 3

Dieses Beispiel zeigt eine Auszahlungstabelle eines Biobetriebes, der auch am System Immergrün teilnimmt. Wie in der Spalte "Betrag“ erkennbar ist, wird für beide Maßnahmen nichts ausbezahlt. Die Hintergründe dafür stehen in der Mitteilung. Nichts ausbezahlt zu bekommen, deutet auf schwerwiegende Verstöße hin.

Hinweise auf Sanktionen

Sollte eine Vor-Ort-Kontrolle oder eine Überprüfung des Förderantrages per EDV Verstöße festgestellt haben, die den Auszahlungsbetrag kürzen, werden sie in sogenannten Sanktionstabellen angeführt. Eine EDV-technische Überprüfung wird auch als Verwaltungskontrolle bezeichnet. Beispiel 4 zeigt eine Sanktionstabelle, die einen Grünlandumbruch als Grund für eine 25-prozentige Kürzung der Bioprämie nennt und darauf hinweist, dass Grünland wieder angelegt werden muss.
Würde der Antragsteller diese Information nicht beachten und Grünland nicht neu anlegen, kommt es im Folgejahr oder in den Folgejahren zu einer neuerlichen Sanktion, die jedes Jahr um eine Stufe höher ausfällt:
  • 50%ige Kürzung
  • dann 100%ige Kürzung
  • dann Ausschluss aus der Maßnahme inklusive Rückforderung
Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, die ÖPUL-Mitteilung sorgfältig zu lesen.
Die genauesten Informationen über das Auszahlungsergebnis liefert der Abrechnungsreport. Er weist beispielsweise die Auszahlungshöhen für jeden Schlag aus. Er ist nur elektronisch unter eama.at einsehbar. Der Einstieg erfolgt mit der Betriebsnummer und einem betriebseigenen PIN-Code oder mittels Handy-Signatur.

Beispiel 4

Im Rahmen einer Verwaltungskontrolle (EDV-technische Überprüfung der Förderungs-voraussetzungen) oder einer Vor-Ort-Kontrolle wurden folgende Sachverhalte festgestellt:

Maßnahme: Biologische Wirtschaftsweise
Sachverhalte
Prämienkürzung um 25%, da ein Grünlandumbruch festgestellt wurde. Die über die Toleranz hinaus umgebrochene Grünlandfläche ist wieder neu als Grünland anzulegen.


 

ÖPUL – Richtlinien

  • paragraphen © Archiv

    Kurzfassung der wichtigsten Bestimmungen zum ÖPUL 2015 - Agrarumweltprogramm bis 2020

Kontakt

Elisabeth Kerschbaumer

DI Elisabeth Kerschbaumer

per E-Mail Kontakt aufnehmen
T 05 0259 22111
F 05 0259 95 22111

Inhaltsverzeichnis

Fachartikel LK Niederösterreich

  • Die ÖPUL-Auszahlungsmitteilung: Warum man sie genau lesen sollte
  • ÖPUL Bio – Raufutterverzehrer ab 2021 konventionell halten
  • So gelingt die ÖPUL-Verlängerung
  • Flächenverluste im letzten Teilnahmejahr - Klarstellung
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Fachartikel Österreich

  • Begrünung von Ackerflächen – Umbruch Variante 3
  • ÖPUL-Landschaftselemente im Antragsjahr 2021
  • Begrünung von Ackerflächen – Variante 3 und 4
  • AMA informiert über die Maßnahme "Silageverzicht"
  • Pflege von Biodiversitätsflächen
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