ÖPUL 2023 - Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“
Alle teilnehmenden Betriebe werden daher aufgefordert, noch nicht bekanntgegebene Mengen fristgerecht nachzumelden (bzw. bereits im Frühjahr bekanntgegebene Mengen zu kontrollieren und gegebenenfalls richtigzustellen).
Der Verpflichtungs- und Vertragszeitraum dieser Maßnahme beträgt grundsätzlich ein Kalenderjahr (1. Jänner bis 31. Dezember) und verlängert sich automatisch um ein weiteres Förderjahr, wenn keine Abmeldung erfolgt. Wird jedoch in einem Förderjahr keine Menge für das bodennahe Ausbringungsver-fahren oder die Gülleseparierung beantragt, erlischt die Verpflichtung für diese Maßnahme. Um im Folgejahr wieder prämienfähig an der Maßnahme teilnehmen zu können, muss der Betrieb die Maßnahme bis spätestens 31. Dezember neu beantragen.
Der Verpflichtungs- und Vertragszeitraum dieser Maßnahme beträgt grundsätzlich ein Kalenderjahr (1. Jänner bis 31. Dezember) und verlängert sich automatisch um ein weiteres Förderjahr, wenn keine Abmeldung erfolgt. Wird jedoch in einem Förderjahr keine Menge für das bodennahe Ausbringungsver-fahren oder die Gülleseparierung beantragt, erlischt die Verpflichtung für diese Maßnahme. Um im Folgejahr wieder prämienfähig an der Maßnahme teilnehmen zu können, muss der Betrieb die Maßnahme bis spätestens 31. Dezember neu beantragen.