So wie in den vorangegangenen Grundwasserschutzmaßnahmen, die im Rahmen des ÖPUL angeboten wurden, basiert auch im ÖPUL 2023 die Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker“ auf den verschiedenen verpflichtenden Vorgaben, in erster Linie auf der Nitrataktionsprogramm-Verordnung (NAPV). Düngeobergrenzen, Verbotszeiträume und teilweise auch Aufzeichnungs- sowie Berechnungsmodalitäten werden dort geregelt.