Abrechnung von Investitionsförderungsanträgen
Da die Abrechnung von Förderanträgen sehr komplex sein kann, besteht außerdem die Möglichkeit, die Abrechnungsunterlagen gegen Kostenersatz durch die Bezirksbauernkammer zusammenstellen zu lassen.
Dazu ist eine zeitgerechte Kontaktaufnahme vor der Frist für die Endabrechnung erforderlich!
Wir möchten Sie eindringlich darauf hinweisen, dass in den Schreiben der Förderstelle, welche Ihnen zugestellt werden, Fristen enthalten sind, welche jedenfalls zu berücksichtigen sind!
Die Nichteinhaltung von Fristen führt zum Verlust der Förderung!
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Betriebswirtschaftsberatern:
BBK Hollabrunn: Ing. Harald Naderer, Tel. 05 0259 40651
BBK Korneuburg: Dipl.-Ing. Siegfried Jäger, Tel. 05 0259 40851
Dazu ist eine zeitgerechte Kontaktaufnahme vor der Frist für die Endabrechnung erforderlich!
Wir möchten Sie eindringlich darauf hinweisen, dass in den Schreiben der Förderstelle, welche Ihnen zugestellt werden, Fristen enthalten sind, welche jedenfalls zu berücksichtigen sind!
Die Nichteinhaltung von Fristen führt zum Verlust der Förderung!
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Betriebswirtschaftsberatern:
BBK Hollabrunn: Ing. Harald Naderer, Tel. 05 0259 40651
BBK Korneuburg: Dipl.-Ing. Siegfried Jäger, Tel. 05 0259 40851