Aktuelles zu ÖPUL-Begrünungen
Die über den Winter stehenden Varianten 4 - 7 können noch bis 30. September angemeldet werden. Auch Ummeldungen auf diese Varianten sind bis zu diesem Datum möglich. Beachten Sie, dass nicht angelegte Begrünungen umgehend, spätestens am Tag nach der letzten Anlagemöglichkeit, abzumelden sind, um Sanktionen bei einer Vor-Ort-Kontrolle auszuschließen.
Alle Termine und Infos zu den Varianten finden Sie hier: https://noe.lko.at/zwischenfruchtbegr%C3%BCnungen-2023-richtig-beantragen-korrigieren-und-abmelden+2400+3847301
Häckseln/Mähen/Walzen von Begrünungen
Häckseln/Mähen/Walzen von Begrünungen
Die Begrünungsvarianten 2 - 6 der ÖPUL-Maßnahme "Zwischenfruchtbegrünung" und Zwischenfrüchte, die über den Winter bestehen bleiben, bei Teilnahme am "System Immergrün" dürfen bis inklusive 31. Oktober nicht gehäckselt, gewalzt oder ohne Abtransport gemäht werden.
Eine Mahd mit Abtransport, z.B. zur Futternutzung, ist zulässig. Ab 1. November sind auch Häckseln, Walzen oder Mähen ohne Abtransport auf diesen Zwischenfrüchten zulässig, wenn ein erneutes Nachwachsen der Pflanzen zu erwarten ist und weiter eine Erosionsschutzwirkung (Wurzel und gehäckseltes Pflanzmaterial) und eine Wirkung betreffend Nitratrückhalt (Wurzel und nachwachsende Pflanze) gegeben sind. Weiters muss eine flächendeckende Begrünung erhalten bleiben oder sich wieder entwickeln.