Nationalrat verabschiedet Gesetzespaket für GAP ab 2023
Am 19. Mai hat der Nationalrat das GAP-Paket bestehend aus Marktordnungs-, das Landwirtschafts- und das AMA-Gesetz mehrheitlich verabschiedet. Damit wird auf nationaler Ebene der gesetzliche Rahmen für die Umsetzung des GAP-Strategieplans ab 2023 geschaffen. Der GAP-Strategieplan Österreich selbst wurde am 30. Dezember 2021 an die Europäische Kommission übermittelt. Derzeit wird die Ersteinschätzung der Kommission zum GAP-Strategieplan - der sogenannte Observation Letter - durch das BMLRT bearbeitet, mit dem Ziel im Herbst und somit rechtzeitig vor dem Beginn der Antragstellung für das Jahr 2023 einen genehmigten GAP-Strategieplan vorweisen zu können.

Marktordnungsgesetz
Das Marktordnungsgesetz schreibt neben der Einkommenswirksamkeit und der Stärkung der Position der Landwirtschaft in der Wertschöpfungskette auch die Erhöhung der positiven Umweltwirkungen sowie die Stärkung des Tierwohls als Grundsätze der GAP ab 2023 hervor. Neu ist, dass mit 2025 erstmals eine Evaluierung der Umsetzung der GAP dem Nationalrat vorgelegt wird. Weiters beinhaltet das Marktordnungsgesetz eine Darstellung sowie allgemein Vorgaben zu den für die kommende Programmperiode vorgesehenen Fördermaßnahmen, gemeinsame Begriffsbestimmungen wie die förderfähige Fläche und Rahmenbedingungen für die Antragstellung sowie Kontrolle der Antragsangaben. Zudem wird ein nach EU-Vorgaben vorgesehener Ausschuss eingerichtet, welcher die Umsetzung des Strategieplans begleiten soll. Dieser Begleitausschuss umfasst - so wie der Strategieplan selbst - ab 2023 beide Säulen der GAP.