Anbaudiversifizierung und Fruchtfolge gemäß GLÖZ 7
Die Anzahl der (anzubauenden) Kulturen und die Fruchtfolgeauflagen werden über den GLÖZ 7-Standard geregelt und sind von allen Betrieben, die Ausgleichszahlungen beantragen, einzuhalten:
Folgende Kulturen verringern die Ausgangsbasis für den verpflichtenden 30% Kulturwechsel bzw. kön-nen auch länger als drei Jahre auf derselben Fläche stehen:
Bei einer Ackerfläche von mehr als 5 ha gilt diesbezüglich:
- maximal 75 Prozent einer Kultur Ausgangsbasis ist die gesamte Ackerfläche (Nutzungsart A)
- jährlicher Wechsel der Kultur auf mindestens 30 Prozent der Ackerfläche
- Kulturwechsel spätestens nach drei Jahren: In der Praxis heißt das, wenn schon drei Jahre durchgehend dieselbe Kultur beantragt wurde, muss spätestens im vierten Jahr eine andere Kultur folgen. Der Betrachtungszeitraum beginnt mit dem Jahr 2022.
Folgende Kulturen verringern die Ausgangsbasis für den verpflichtenden 30% Kulturwechsel bzw. kön-nen auch länger als drei Jahre auf derselben Fläche stehen:
- Grünbrachen und Biodiversitätsflächen
- Mehrjährige Leguminosen und Ackerfutter (Futtergräser, Wechselwiese, Kleegras, Klee, Luzerne, Esparsette, Ackerweide und Sonstiges Feldfutter)
- Saatmaisvermehrung und Gräsersaatgutvermehrung
- Mehrjährige Kulturen am Acker wie Erdbeeren oder Spargel
- Betriebe bis 10 ha Ackerfläche
- Betriebe mit einem Grünlandanteil von mehr als 75% an der gesamten ldw. Nutzfläche
- Betriebe mit in Summe mehr als 75% Feldfutter, Brachen und Leguminosen am Acker
- Biobetriebe
Bei einer Ackerfläche von mehr als 5 ha gilt diesbezüglich:
- Maximal 55 Prozent einer Kultur: Mit "Kultur" ist wie bei GLÖZ 7 die botanische Art gemeint (Win-terungen und Sommerungen derselben Art sind eine Kultur; zB Winter- und Sommergerste). Ausgenommen sind: Futtergräser, Wechselwiese, Kleegras, Klee, Luzerne, Ackerweide und Sonsti-ges Feldfutter. Von diesen Kulturen können also auch mehr als 55 Prozent am Betrieb vorkommen
- Maximal 75 Prozent Getreide und Mais: Zu Getreide im ÖPUL 2023 zählen: Dinkel, Durum, Ein-korn, Emmer, Gerste, Hafer, Reis, Roggen, Grünschnittroggen, Triticale und Weizen.