Ausblick Neuanlage von Biodiversitätsflächen
Die derzeitige Nachfolgemaßnahme von UBB und BIO sieht ab 2023 mindestens sieben Prozent der Ackerfläche als Biodiversitätsflächen vor, neu angelegte Flächen und Altbrachen (bereits im MFA 2020 als Brache beantragt) gelten. Somit werden heuer oder 2022 neu angelegte Biodiversitätsflächen 2023 nicht als Altbrachen berücksichtigt. Für die heurige oder nächstjährige Neuanlage von Ackerbiodiversitätsflächen empfiehlt sich daher die Verwendung einer Mischung, die bereits den zu-künftigen Vorgaben von neu angelegten Biodiversitätsflächen entspricht. Mindestens 5-insektenblütige Mischungspartner aus drei verschiedenen Pflanzenfamilien sind dafür erforderlich, reine Kleemischungen sind nicht mehr zulässig.
Beispielpflanzen
Name der Pflanzenfamilie | Deutscher Name | Beispiele |
Fabaceae | Hülsenfrüchtler | Alle Kleearten*, Esparsette*, Wicken*, Linsen, Erbsen, Ackerbohnen, usw. |
Brassicaceae | Kreuzblütler | Ackersenf, Gelbsenf, Rübsen, Markstammkohl*, Leindotter, Kresse, usw. |
Asteraceae | Korbblütler | Ringelblume, Löwenzahn, Kornblume, Kamille, wegwarte, Flockenblume, Färberdistel, Schafgabe, Rainfarn, usw. |
Polygonaceae | Knöterichgewechse | Buchweizen |
Lamiaceae | Lippenblütler | Salbei, Dost, Lavendel, Thymian, Ziest, Helmkräuter, Günsel, usw. |
Apiacceae | Doldenblütler | Wilde Möhre, Pastinak, Dill, Koriander, Schierling, Kümmel, Girsch, usw. |
Boraginaceae | Raublattgewächse | Phacelia*, Natternkopf, Borretsch, Beinwell, Lungenkraut, usw. |
Malvaceae | Malvengewächse | Malven* |
Seitens der Saatguthersteller werden auch geeignete Mischungen angeboten, Saatgutrechnungen sind jedenfalls aufzubewahren, damit 2023 bzw. in den Folgejahren ein Nachweis für die Verwendung des entsprechenden Saatgutes erbringbar ist. Naturgemäß reduziert sich mit den Bestandsjahren die An-zahl an Arten, dies ohne Konsequenzen im ÖPUL.