Ausgleichszahlungen: Worauf bei Tierkennzeichnung und Co. achten?
Bestandteil der Cross-Compliance (CC) sind unter anderem
- Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen ordnungsgemäß zu kennzeichnen und
- fristgerecht an die Rinderdatenbank sowie ins VIS (Veterinärinformationssystem) bei Schweinen, Schafen und Ziegen zu melden.
Was kontrolliert die AMA in Bezug auf Tierkennzeichnung am Betrieb?
Die AMA prüft die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Tiere. Alle Rinder müssen zwei Ohrmarken mit der identen neunstelligen Nummer in den Ohren tragen. Sämtliche Meldungen werden geprüft, zum Beispiel bei Rindern Geburt, Abgang, Zugang und Verendung, ebenso, ob die Bestandesverzeichnisse und Belege, wie Lieferscheine und TKV-Belege ordnungsgemäß geführt und aufbewahrt werden.
Auch der Tierschutz wird bei CC-Kontrollen überprüft
Die Vorgaben der Tierhalteverordnungen und des Tierschutzgesetzes sind Basis der Kontrollen. Die Unterbringung der Tiere ist genau geregelt, zum Beispiel die Größe des Stallplatzes je Tier, die Ausführung der Fressplätze und Wasserversorgung. Bei der Kontrolle müssen die entsprechenden Aufzeichnungen vorliegen, wie zum Beispiel Aufzeichnungen bei der Haltung von Mastschweinen mit kupierten Schwänzen, Beschäftigungsmaterial und Platzangebot.
Aufzeichnungen Tierarzneimittel
Tierarzt oder Tierbesitzer müssen angewendete Tierarzneimittel genau dokumentieren. Dokumentieren, ordnungsgemäßes Lagern und Einhalten der Wartezeiten sind wesentlicher Teil der Kontrollen.
Wer die Vorgaben der CC-Bestimmungen einhält, schafft die Voraussetzung, Probleme, Betriebssperren und Kürzungen von Ausgleichszahlungen zu vermeiden.