Umstellungsförderung Weinbau 2023 - 2027
Gefördert werden die Weingartenumstellung und die Errichtung von Böschungs- und Mauerterrassen. Eine grafische Erfassung der Flächen ist für die Antragstellung unbedingt erforderlich. Das Merkblatt zur Umstellungsförderung kann unter https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen heruntergeladen werden.
Eine Umstellungsbeihilfe kann nur auf Pflanzgenehmigungen nach einer Rodung („Wiederbepflanzung“) oder für Pflanzgenehmigungen, welche aus einem Pflanzrecht umgewandelt wurden, gewährt werden. Für Weingärten, welche auf Basis einer Neuauspflanzungsgenehmigung („1%-Topf“) ausgepflanzt werden, kann keine Umstellungsbeihilfe gewährt werden. Der ausgepflanzte Weingarten muss auf der Rodung eines mindestens 20 Jahre alten Weingartens basieren. Die Rodung an sich ist aber nicht Teil der Umstellungsmaßnahme. Es ist daher keine Antragstellung vor der Rodung erforderlich!
Die förderfähige Fläche entspricht der bestockten Fläche plus eine halbe Reihenweite auf jeder Seite bzw. der Anzahl der Stöcke mal dem durchschnittlichen Standraum pro Stock. Die Summe aller umgestellten Rebflächen muss mind. 20 Ar und darf max. 10 Hektar pro Antrag betragen. Die Wiederbepflanzung derselben Parzelle mit derselben Sorte nach denselben Bewirtschaftungstechniken ist keine Umstellungsmaßnahme. Die von der Umstellung betroffenen Flächen müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags und zum Zeitpunkt der Einreichung des Zahlungsantrags im Mehrfachantrag des Förderwerbers enthalten sein.
Aus technischen Gründen können Förderanträge zurzeit noch nicht vollständig erfasst werden. Die vollständige Beantragung der betroffenen Flächen im AMA-GIS wird voraussichtlich erst ab Ende des Jahres 2023 möglich sein. Bis zu diesem Zeitpunkt sind im Feld „Kurzbeschreibung zum Projekt“ folgende Angaben anzuführen:
Antragsteller werden von der Agrarmarkt Austria per Mail verständigt, sobald die Beantragung der betroffenen Flächen im AMA-GIS möglich ist. Über die Funktion „Antrag vervollständigen“ ist der Antrag zu ergänzen. Nur ein vollständiger Antrag kann genehmigt werden.
Eine Umstellungsbeihilfe kann nur auf Pflanzgenehmigungen nach einer Rodung („Wiederbepflanzung“) oder für Pflanzgenehmigungen, welche aus einem Pflanzrecht umgewandelt wurden, gewährt werden. Für Weingärten, welche auf Basis einer Neuauspflanzungsgenehmigung („1%-Topf“) ausgepflanzt werden, kann keine Umstellungsbeihilfe gewährt werden. Der ausgepflanzte Weingarten muss auf der Rodung eines mindestens 20 Jahre alten Weingartens basieren. Die Rodung an sich ist aber nicht Teil der Umstellungsmaßnahme. Es ist daher keine Antragstellung vor der Rodung erforderlich!
Die förderfähige Fläche entspricht der bestockten Fläche plus eine halbe Reihenweite auf jeder Seite bzw. der Anzahl der Stöcke mal dem durchschnittlichen Standraum pro Stock. Die Summe aller umgestellten Rebflächen muss mind. 20 Ar und darf max. 10 Hektar pro Antrag betragen. Die Wiederbepflanzung derselben Parzelle mit derselben Sorte nach denselben Bewirtschaftungstechniken ist keine Umstellungsmaßnahme. Die von der Umstellung betroffenen Flächen müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags und zum Zeitpunkt der Einreichung des Zahlungsantrags im Mehrfachantrag des Förderwerbers enthalten sein.
Aus technischen Gründen können Förderanträge zurzeit noch nicht vollständig erfasst werden. Die vollständige Beantragung der betroffenen Flächen im AMA-GIS wird voraussichtlich erst ab Ende des Jahres 2023 möglich sein. Bis zu diesem Zeitpunkt sind im Feld „Kurzbeschreibung zum Projekt“ folgende Angaben anzuführen:
- Name des Feldstücks
- Feldstücksnummer
- Ausmaß der Umstellungsfläche/Länge der Böschungsterrasse/Fläche der Mauerterrasse
- Sortenumstellung oder Änderung der Bewirtschaftungstechnik
Antragsteller werden von der Agrarmarkt Austria per Mail verständigt, sobald die Beantragung der betroffenen Flächen im AMA-GIS möglich ist. Über die Funktion „Antrag vervollständigen“ ist der Antrag zu ergänzen. Nur ein vollständiger Antrag kann genehmigt werden.