Bäuerlicher Kollektivvertrag – gültig ab 1. Jänner 2023
Mit Wirkung ab 1. Jänner 2023 wurde eine Anhebung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 7,75 % vereinbart. Diese Anhebung bezieht sich nicht auf allfällige Überzahlungen, sondern nur auf den kol-lektivvertraglichen Mindestlohn. Gem. §7 Z 2 des Kollektivvertrages müssen allerdings bestehende Überzahlungen aufrechterhalten werden.
Den Text des Kollektivvertrages und die aktualisierte Lohntafel finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer NÖ unter u.a. LINK
In der (vielfach zutreffenden) Kategorie „Landarbeiter für Haus, Hof, Feld und Stall“ gelten beispielsweise folgende Werte für Vollbeschäftigung im Ausmaß von 40 Wochenstunden:
Den Text des Kollektivvertrages und die aktualisierte Lohntafel finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer NÖ unter u.a. LINK
In der (vielfach zutreffenden) Kategorie „Landarbeiter für Haus, Hof, Feld und Stall“ gelten beispielsweise folgende Werte für Vollbeschäftigung im Ausmaß von 40 Wochenstunden: