Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau
- Variante 1
Umbruch ab 10.10.
Einzuhaltende Bedingungen:
Ansaat von mindestens 5 insektenblütigen Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien; Befahrungsverbot bis 30.09. (ausgenommen Überqueren der Fläche zur Bewirtschaftung der Nachbarflächen); Nachfolgend verpflichtender Anbau einer Hauptkultur im Herbst.
- Variante 2
Umbruch ab 15.2.
Einzuhaltende Bedingungen:
Ansaat von mindestens 7 Mischungspartnern aus mindestens 3 Pflanzenfamilien.
- Variante 3
Umbruch ab 15.11.
Einzuhaltende Bedingungen:
Ansaat von mindestens 3 Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien.
- Variante 4
Umbruch ab 15.2.
Einzuhaltende Bedingungen:
Ansaat von mindestens 3 Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien.
- Variante 5
Umbruch ab 1.3.
Einzuhaltende Bedingungen:
Ansaat von mindestens 3 Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien.
- Variante 6
Umbruch ab 21.3.
Einzuhaltende Bedingungen:
Ansaat folgender, winterharter Kulturen (gemäß Saatgutgesetz) oder deren Mischungen: Grünschnittroggen nach Saatgutgesetz, Pannonische Wicke, Zottelwicke, Winterackerbohne, Wintererbse oder Winterrübsen (inkl. Perko).
- Variante 7
Umbruch ab 31.1.
Einzuhaltende Bedingungen:
Ansaat von Begleitsaaten zwischen oder in den Reihen bei Winterraps mit mindestens 3 Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien, kein Herbizideinsatz nach dem Vierblattstadium des Rapses bis zum Ende des Begrünungszeitraumes.
Bis 17. April wurden die geplanten Zwischenfrüchte bereits bekannt gegeben. Sollten jedoch geplante Begrünungen nicht angelegt werden können, Varianten geändert oder zusätzliche Begrünungen angelegt werden, können bis zu folgenden Terminen Korrekturen und Ergänzungen durchgeführt werden:
Nach den genannten Terminen sind nur mehr Abmeldungen zulässig. Außerdem ist zu beachten, dass beantragte Begrünungsvarianten umgehend abzumelden sind, wenn sie nicht bis zum spätest möglichen Anlagetermin angebaut werden können.
Mulchsaat (MS) und Direktsaat (DS) taugliche Begrünungsvarianten im MFA 2024 sind Variante 2, 4, 5 und 6. Für den Mulchsaat-/ und Direktsaat-Zuschlag ist eine Teilnahme an der Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ im MFA 2024 notwendig.
- bis 31. August für die Varianten 1, 2 und 3
- bis 30. September für die Varianten 4, 5, 6 und 7
Nach den genannten Terminen sind nur mehr Abmeldungen zulässig. Außerdem ist zu beachten, dass beantragte Begrünungsvarianten umgehend abzumelden sind, wenn sie nicht bis zum spätest möglichen Anlagetermin angebaut werden können.
Mulchsaat (MS) und Direktsaat (DS) taugliche Begrünungsvarianten im MFA 2024 sind Variante 2, 4, 5 und 6. Für den Mulchsaat-/ und Direktsaat-Zuschlag ist eine Teilnahme an der Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ im MFA 2024 notwendig.