Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau: Ab-/Neuanmeldung bzw. Änderung von Begrünungsvarianten
Der überwiegende Teil der Begrünungsschläge wurde bereits bei der MFA-Abgabe im Frühjahr angemeldet.
Diese Anmeldung gilt als verbindlich. Können diese nicht bis zum jeweils spätesten Anlagetermin
angebaut werden, sind sie umgehend mit einer Korrektur zum MFA abzumelden, um
Sanktionierungen bei Kontrollen zu vermeiden.
Darüber hinaus können zusätzliche Begrünungsschläge mit Korrektur zum MFA 2023 nachgemeldet werden.
Dafür gelten folgende Fristen:
31. August 2023 für die Begrünungsvarianten 1, 2 und 3
30. September 2023 für die Begrünungsvarianten 4, 5, 6 und 7
Für Korrekturen in der BBK Korneuburg ersuchen wir um Terminvereinbarung.
Darüber hinaus können zusätzliche Begrünungsschläge mit Korrektur zum MFA 2023 nachgemeldet werden.
Dafür gelten folgende Fristen:
31. August 2023 für die Begrünungsvarianten 1, 2 und 3
30. September 2023 für die Begrünungsvarianten 4, 5, 6 und 7
Für Korrekturen in der BBK Korneuburg ersuchen wir um Terminvereinbarung.