Begrenzung der Bodenerosion
Jede Landwirtin/jeder Landwirt, die/der Förderungen (Direktzahlungen, ÖPUL, Ausgleichszulage,…) beantragt, muss auch bestimmte Mindeststandards erfüllen, um den "guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand" (GLÖZ) zu erhalten. Der Bodenschutz war bereits bisher im GLÖZ 5-Standard insofern geregelt, dass eine Bodenbearbeitung auf gefrorenen, wassergesättigten oder überschwemmten sowie auf schneebedeckten Böden verboten war.
Österreich musste nun, aufgrund einer Kritik der EU-Kommission, Anpassungen in Bezug auf die Begrenzung der Bodenerosion vornehmen. Seit dem 1. Jänner 2019 kamen deshalb neue Vorgaben hinzu.
Österreich musste nun, aufgrund einer Kritik der EU-Kommission, Anpassungen in Bezug auf die Begrenzung der Bodenerosion vornehmen. Seit dem 1. Jänner 2019 kamen deshalb neue Vorgaben hinzu.
Werden auf einem Schlag, Kulturen mit besonders später Jugendentwicklung (Mais, Ölkürbis, Sojabohne Rübe, Kartoffel, Sonnenblumen und Feldgemüse) angebaut und treffen für diesen die folgenden drei Punkte zu,
so gilt es Folgendes einzuhalten:
a) Die Ackerfläche ist durch Querstreifensaat, Quergräben mit bodenbedeckendem Bewuchs oder sonstige gleichwertige Maßnahmen so in Teilstücke zu untergliedern, sodass eine Abschwemmung des Bodens vermieden wird, oder
b) am unteren Rand der für die vorgenannten Kulturen genutzten Ackerfläche grenzt ein mindestens 5 m breiter Streifen mit bodenbedeckendem Bewuchs an, dieser muss auf derselben Ackerfläche liegen, oder
c) der Anbau hat quer zum Hang zu erfolgen oder
d) der Anbau hat mit abschwemmungshemmenden Anbauverfahren (Schlitz-, Mulch- oder Direktsaat) zu erfolgen.
- mehr als die Hälfte des Schlages hat über 18% Hangneigung,
- der untere Rand des Schlages ist breiter als 100 Meter,
- der Schlag ist über 0,5 ha groß,
so gilt es Folgendes einzuhalten:
a) Die Ackerfläche ist durch Querstreifensaat, Quergräben mit bodenbedeckendem Bewuchs oder sonstige gleichwertige Maßnahmen so in Teilstücke zu untergliedern, sodass eine Abschwemmung des Bodens vermieden wird, oder
b) am unteren Rand der für die vorgenannten Kulturen genutzten Ackerfläche grenzt ein mindestens 5 m breiter Streifen mit bodenbedeckendem Bewuchs an, dieser muss auf derselben Ackerfläche liegen, oder
c) der Anbau hat quer zum Hang zu erfolgen oder
d) der Anbau hat mit abschwemmungshemmenden Anbauverfahren (Schlitz-, Mulch- oder Direktsaat) zu erfolgen.
Die Bodenerosion ist zwar kein neues Thema, jedoch haben Änderungen in der Flächenbewirtschaftung sowie die Zunahme von Starkregenereignissen, bedingt durch den Klimawandel, die Problematik verschärft. Jeder Landwirt, der Ackerflächen am Hang bewirtschaftet, soll auch an den Bodenschutz denken und danach handeln, bevor der nährstoff- und humusreiche Oberboden zusammen mit Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in Gräben und Bäche geschwemmt wird und Straßen sowie private Grundstücke verschmutzt.
Mehrjährige Versuche der Landwirtschaftskammer haben gezeigt, dass durch die Umstellung auf Mulchsaaten der Bodenabtrag deutlich reduziert werden kann. Diese Anbautechnik ist auch für die meisten Betriebe leicht umzusetzen und liefert ebenso stabile Erträge.
Bei der Mulchsaat wird normalerweise nach der Vorfrucht eine Zwischenfrucht angebaut. Diese wird aber im Frühjahr nicht mit dem Pflug umgebrochen, sondern meist mit Scheibeneggen oder leichten Grubbern, seicht in den Boden eingemischt.
Ein Teil der Pflanzenreste bleibt dabei auf der Oberfläche liegen. Diese sollten den Boden zu mindestens 30% bedecken, um einen ausreichenden Schutz gegen Starkregen bieten zu können.
Bei Körnermais als Vorfrucht kann auch das Maisstroh für eine Mulchsaat herangezogen werden, indem für die Grundbodenbearbeitung ein Grubber und nicht ein Pflug eingesetzt wird. Hier wird empfohlen, das Maisstroh gut zu häckseln und Grubber mit schmalen Scharen und engem Strichabstand einzusetzen, damit der Boden möglichst gleichmäßig tief bearbeitet wird.
Ein Teil der Pflanzenreste bleibt dabei auf der Oberfläche liegen. Diese sollten den Boden zu mindestens 30% bedecken, um einen ausreichenden Schutz gegen Starkregen bieten zu können.
Bei Körnermais als Vorfrucht kann auch das Maisstroh für eine Mulchsaat herangezogen werden, indem für die Grundbodenbearbeitung ein Grubber und nicht ein Pflug eingesetzt wird. Hier wird empfohlen, das Maisstroh gut zu häckseln und Grubber mit schmalen Scharen und engem Strichabstand einzusetzen, damit der Boden möglichst gleichmäßig tief bearbeitet wird.