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29.04.2021 | von Ing. DI DI Leo Kirchmaier, ABL

Beihilfen für Fischotterzäune werden verlängert

Das Land NÖ hat die Beihilfenmodelle verlängert, die die Fischotterproblematik in Teichwirtschaften und Fischzuchten betreffen. Der folgende Artikel erklärt im Detail, was im Zusammenhang mit Fischottern gefördert wird.

Teicheinzäunung als Schutz vor dem Fischotter
© Günther Gratzl/Archiv Aqua
Teiche für die Fischproduktion einzuzäunen, ist nach wie vor die effektivste Maßnahme, um Fraßschäden durch den Fischotter zu verhindern.

Fischotterzaun bei Kleinteichen

Aus langjähriger Erfahrung kann der Richtwert von einer Teichgröße bis 0,65 ha angegeben werden, bei dem noch mit einem zumutbaren Aufwand an Arbeitszeit und Kosten gezäunt werden kann. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch auch die Zäunung größerer Teiche machbar und sinnvoll. Abhängig von der Teichgröße, dem Teichgelände, dem Zu- und Abfluss und den Bewirtschaftungserfordernissen können unterschiedliche Zaunmodelle in Betracht kommen. Mittel- bis langfristig ist die Einzäunung von Teichen die sinnvollste Maßnahme, um Ausfraßschäden zu verhindern oder zu reduzieren. In der Regel rechnet sich der Selbstbehalt beim Errichten von geförderten Fischotterzäunen schon nach wenigen Jahren. Einen hundertprozentigen Schutz können auch Einzäunungen nicht leisten. Die sicherste Art der Zäunung ist der Fixzaun mit zusätzlicher abschließender Elektrolitze.

Förderung von Fischotterzäunen

Für das Errichten von Fischotterzäunen, wie Elektrozäunen aus Netzgeflecht oder Litzen sowie Fixzäunen mit oder ohne abschließender Elektrolitze, bietet das Land NÖ bis zum 31. Dezember 2023 eine Förderung für nachgewiesene Materialkosten an. In Sonderfällen kann diese Beihilfe auch bei der Erweiterung mit stromführenden Elektrolitzen an einem bestehenden Fixzaun erfolgen. Auch das Erneuern und der Austausch von Batterien, die für den Betrieb eines Elektrozauns erforderlich sind, kann gefördert werden. Die zu ersetzende Batterie muss aber nachweislich mindestens zwei Jahre zu diesem Zweck in Betrieb gewesen sein.

Fachberatung zwingend vorgesehen

Zwingend vorgesehen ist auch eine Fachberatung durch die Ökologische Station Waldviertel des Bundesamtes für Wasserwirtschaft. Dabei wird neben den technischen Umsetzungsmöglichkeiten auch die Förderfähigkeit im Vorhinein geprüft.

Wie hoch ist die Zaunförderung?

Die Förderung beträgt maximal 75% der belegten Netto-Materialkosten. Die maximale Fördersumme ist bei Elektrozäunen aus stromführenden Litzen oder Netzgeflecht mit 1.000 Euro und bei Fixzäunen mit oder ohne abschließender Elektrolitze mit 5.000 Euro gedeckelt.

Voraussetzungen für die Zaunförderung

  • Teich muss wasserrechtlich als Fischteich bewilligt sein
  • gefördert werden Zäune an Teichen ab einer Fläche von 0,1 ha
  • bei Teichen unter 0,1 ha werden Zäune nur gefördert, wenn der Nachweis eines Einheitswert-Bescheides gegeben ist oder der Teich Teil einer Teichkette mit einer Gesamtfläche größer als 0,1 ha ist
  • ordnungsgemäße Teichbewirtschaftung, zum Beispiel durch Führen eines Teichbuches
Nicht förderfähig sind Einzäunungen
  • an Hälterteichen und Hälter­anlagen
  • an Angel- und Badeteichen, Fließgewässern und bei Abfischungsintervallen von mehr als zwei Jahren.
Fischotter
Ein bis 1,5 Kilogramm Fisch benötigt ein ausgewachsener Fischotter pro Tag. © Florian Kainz/Archiv Aqua

Beihilfe für Ausfraß durch Fischotter

Können Teiche nach dem derzeitigen Stand der Technik durch Prävention nicht effizient geschützt werden, dann gibt es durch das Land Niederösterreich eine Beihilfe für Ausfraßschäden durch Fischotter. Dabei wird der Schaden durch die Ökologische Station Waldviertel des Bundesamtes für Wasserwirtschaft unter Berücksichtigung eines natürlichen annehmbaren Fischausfalles bewertet. Gefördert wird je nach zur Verfügung stehenden Geldmitteln ein anteilsmäßiger Prozentsatz des Gesamtschadens der Teichwirtschaft.

Voraussetzungen für die Ausfraß-Beihilfe

  • Nichtzäunbarkeit des Teiches, zum Beispiel aufgrund der Geländegegebenheit, der Teichgröße oder des Zu- und Ablaufsystems
  • der Teich muss wasserrechtlich für Zwecke der Fischzucht bewilligt sein
  • der Teich muss betrieblich für die Fischproduktion genutzt sein
  • Führen eines Teichbuchs ist verpflichtend
  • Bewertung des Schadens durch BAW-Ökologische Station Waldviertel

Tipps und Ansprechpartner

Info 1: Fischotterzaun errichten
Die technische Ausgestaltung des Zu- und Ablaufes spielen neben der Teichgröße eine große Rolle, um effektiv vor dem Eindringen von Fischottern zu schützen. Damit der Fischotter den Zaun nicht untergraben, überklettern oder durchbeißen kann, ist er laufend zu warten. Aber auch der beste Fischotterzaun kann nicht immer einen hundertprozentigen Schutz bieten. Jedoch reduziert er das Ausfraßrisiko maßgeblich.
Wichtig ist die rechtliche Abklärung mit der Bezirksverwaltungsbehörde, ob das Vorhaben aus wasserrechtlicher Sicht bewilligt werden muss.

Info 2: Förderung und Beratung
Beratung, Förderungsanmeldung, Fertigstellungsmeldung und Förderungsabwicklung der Fischotterbeihilfen des Landes NÖ erfolgen durch das Bundesamt für Wasserwirtschaft – Ökologische Station Waldviertel in Gebharts 33, 3943 Schrems.

Tel.-Nr.: 0 2853 78 207, E-Mail: oeko@baw.at.

Links zum Thema

  • Beratungsvideos für die Zaunerrichtung

Kontakt

  • Leo Kirchmaier
    Ing. DI DI Leo Kirchmaier
    leo.kirchmaier@lk-noe.at
    T 05 0259 23102
    F 05 0259 95 23102

Weitere Fachinformation

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