Bewegungsdatenbank für Pferde: Neuerungen im Überblick
Seit 7.7.2021 ist die VO (EU) 2021/963 („Pferdepassverordnung neu“) in Kraft. Aus dieser ergeben sich ab sofort folgende Verpflichtungen für alle Equidenhalter (landwirtschaftlich, gewerblich, privat):
- Meldung aller Equiden, die für mehr als 30 Tage auf dem Betrieb gehalten werden (oder den Betrieb für diesen Zeitraum verlassen) an eine zentrale Datenbank (VIS) innerhalb von 7 Tagen.
- Equidenmeldungen sind ausschließlich online auf der Webseite des VIS möglich. Alle Betriebe müssen über einen VIS-Zugang und eine Betriebsnummer (LFBIS oder VIS) verfügen. Die Identifizierung des Pferdes erfolgt über die UELN. Kann die UELN eines Pferdes im VIS nicht gefunden werden, bitte Kontakt mit einer pferdepassausstellenden Stelle (z.B. Verband NÖ Pferdezüchter) aufnehmen.
- Die VIS Hotline ist werktags (Mo-Fr) von 9.00 bis 12.00 erreichbar: T 01 71128-8100 bzw. vis@statistik.gv.at; Webseite: vis.statistik.at/vis