- bei vorhandenem VIS-Zugang (Schweine-, Schafe-, Ziegenmeldungen erfolgen bereits online) wird neues Tool integriert, bestehener Zugang kann weiter verwendet werden
- neuer VIS-Zugang ist Ende Dezember 2020 an Bio-Betriebe versendet worden
- Für nachstehende drei Ausnahmen ist eine Genehmigung über die VIS Homepage erforderlich:
- Neu: Genehmigung temporärer Anbindehaltung:
- Bestandesobergrenzen: max. 20 RGVE bei einer, 35 RGVE bei mehreren Tierkategorien
- Zugang zu Freigelände (Weide, Auslauf)
- Betriebliche Notwendigkeit ist gegeben (klimabedingte, geografische, strukturelle Beschränkungen, z.B. Lage im Berggebiet), gegebenenfalls Nachweise erforderlich wie Fotos, Lageplan, Hofkarte, Skizzen, usw.
- Bei allfälligen Vorortkontrollen reicht der Nachweis einer bereits erfolgten Antragstellung.
- Seit 1. Jänner 2020: Betriebsbezogene Genehmigung für Enthornen von Kälbern bis 6 Wochen, Enthornen von weiblichen Kitzen bis 4 Wochen durch Tierarzt, Schwanzkupieren weiblicher Lämmer für Nachzucht bis 7 Tage ebenfalls im VIS erforderlich:
- konkrete Begründung, weshalb auf den Eingriff nicht verzichtet werden kann, ist erforderlich
- Kenntnisnahme durch Landeshauptmann, Überprüfung durch Kontrollstelle
- 3 Jahre gültig (2020 gestellte Anträge gelten bis 31. Dezember 2022)
- Seit 1. Jänner 2020: Fallweise Genehmigung für Enthornen von Kälbern über 6 Wochen durch Tierarzt, Einziehen Nasenring bei Zuchtstieren (nur mehr 2021 zulässig) ebenfalls im VIS:
- Angaben zum Tier erforderlich (Geburtsdatum, OM-Nummer, Geschlecht, usw.
- Genehmigung per Bescheid, Überprüfung durch BH
Antrags-Unterstützung Ing. Maria Wieseneder BEd DW 41131 und Julia Zehetner BSc DW 41531.