BIO - betriebsbezogene Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Eingriffe
Eingriffe bei Nutztieren am Bio-Betrieb dürfen nicht routinemäßig durchgeführt werden. Für folgende Eingriffe können betriebsbezogene Anträge auf Ausnahmegenehmigung im VIS gestellt werden.
Die Gültigkeit einer betriebsbezogenen Ausnahmegenehmigung ist mit 3 Kalenderjahren begrenzt. Somit müssen Antragsteller aus dem Jahr 2019/2020 die Genehmigung ab 1.1.2023 erneuern - jedenfalls muss vor dem ersten Eingriff im Jahr 2023 ein neuer Antrag im VIS gestellt werden. Einen Zugang zum VIS-Portal hat jeder tierhaltende Landwirt im Jänner 2021 vom VIS zugesendet bekommen: https://vis.statistik.at/.
NEU ab 1.1.2023: Kälber dürfen bis zum Alter von 8 Wochen im Rahmen einer betrieblichen Genehmigung enthornt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Enthornung bei über 6 Wochen alten Tieren nur vom Tierarzt durchgeführt werden darf. Bis 31.12.2022 gilt nach wie vor 6 Wochen als Frist.
- Enthornung bei Kälbern für die Nachzucht bis zu einem Alter von 8 Wochen.
- Enthornung bei Mastkälbern bis zu einem Alter von 8 Wochen.
- Enthornung von weiblichen Kitzen für die Nutzung als Milchziegen bis zu einem Alter von 4 Wochen durch eine Tierärztin / einen Tierarzt.
- Kupieren von Schwänzen bei weiblichen Lämmern, die für die Nachzucht bestimmt sind, bis zu einem Alter von 7 Tagen bei einer tierärztlich bestätigten betrieblichen Notwendigkeit.
Die Gültigkeit einer betriebsbezogenen Ausnahmegenehmigung ist mit 3 Kalenderjahren begrenzt. Somit müssen Antragsteller aus dem Jahr 2019/2020 die Genehmigung ab 1.1.2023 erneuern - jedenfalls muss vor dem ersten Eingriff im Jahr 2023 ein neuer Antrag im VIS gestellt werden. Einen Zugang zum VIS-Portal hat jeder tierhaltende Landwirt im Jänner 2021 vom VIS zugesendet bekommen: https://vis.statistik.at/.
NEU ab 1.1.2023: Kälber dürfen bis zum Alter von 8 Wochen im Rahmen einer betrieblichen Genehmigung enthornt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Enthornung bei über 6 Wochen alten Tieren nur vom Tierarzt durchgeführt werden darf. Bis 31.12.2022 gilt nach wie vor 6 Wochen als Frist.