Bio-Kontrollkostenzuschuss
Neue Bio-Betriebe und Hofübernehmer (Bewirtschafterwechsel) von Bio-Betrieben können einen Antrag für den Bio-Kontrollkostenzuschuss bis 30. September 2023 stellen. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Kontrollvertrages sowie die erstmalige Teilnahme des Förderwerbers an der biologischen Wirtschaftsweise.
Die Förderhöhe beträgt 80% der tatsächlich bezahlten Kontrollkosten (Netto) und wird für max. 5 Jahre ab Kontrollvertragsabschluss ausbezahlt. Förderbar sind ausschließlich Kontrollkosten, die nach der Antragstellung anfallen.
Die Förderhöhe beträgt 80% der tatsächlich bezahlten Kontrollkosten (Netto) und wird für max. 5 Jahre ab Kontrollvertragsabschluss ausbezahlt. Förderbar sind ausschließlich Kontrollkosten, die nach der Antragstellung anfallen.
Zahlungsantrag stellen!
Bio-Betriebe, welchen der Antrag auf Kontrollkostenzuschuss genehmigt wurde, haben pro jährlicher Kontrolle einen Zahlungsantrag zu stellen. Alle Kontrollen, die bis 31. Dezember 2023 stattgefunden haben, können bis 30. Juni 2025 mittels Zahlungsantrag geltend gemacht werden. Für die Einreichung der Kontrollkosten ab 1. Jänner 2024 wird es neue Antragsformulare geben, über die rechtzeitig informiert wird.
Formulare erhalten Sie unter www.ama.at oder beim zuständigen Pflanzenbauberater in der BBK.
Formulare erhalten Sie unter www.ama.at oder beim zuständigen Pflanzenbauberater in der BBK.