Biokontrollkostenzuschuss- Zahlungsantrag eigenständig stellen!
Bio-Betrieben, welchen der Antrag auf Kontrollkostenzuschuss genehmigt wurde, müssen jährlich (für max. 5 Jahre) einen Zahlungsantrag stellen (Achtung: keine automatische Zusendung des Formulares).
Dem Zahlungsantrag beizulegen sind:
• Originalrechnung der Biokontrollstelle (förderungsfähig sind die Nettobeträge)
• Zahlungsnachweis
Hilfestellung bzw. nähere Infos bei DI Carina Karnholz
Downloads zum Thema:
Dem Zahlungsantrag beizulegen sind:
• Originalrechnung der Biokontrollstelle (förderungsfähig sind die Nettobeträge)
• Zahlungsnachweis
Hilfestellung bzw. nähere Infos bei DI Carina Karnholz
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