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  1. LK Niederösterreich
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17.10.2022 | von Stefan Rudlstorfer, ABL

Biologische Landwirtschaft: Was ist zu beachten?

Der Biologische Landbau ist unter den Europäischen Mitgliedsstaaten seit 1993 in der pflanzlichen Erzeugung und seit 1999 auch in der tierischen Erzeugung einheitlich geregelt. Nach einer zwischenzeitlichen Anpassung des EU Bio-Rechts ist nach einer neuerlichen Revision mit 1.1.2022 nun eine neue EU Bio-Verordnung in Kraft getreten. „Nichts ist so Beständig wie die Veränderung“, ein Zitat, welches gerade auch im Biolandbau zu gelten scheint. Doch mit der neuen Verordnung sollte nun auch wieder Planungssicherheit für die nächsten Jahre bestehen. Interessanter als die Frage, wo der Biolandbau geregelt ist, sei aber die Frage, WAS alles geregelt ist. Folglich sind nun die wichtigsten Punkte zusammengefasst, was sich durch die Umstellung auf Bio ändert.

Betriebsmittelbeschaffung

Ein Punkt fällt jedem ein, wenn man an die Umstellung auf Bio denkt: Den Verzicht auf chem. synth. Dünger- und Pflanzenschutzmittel. Dieser Umstand alleine bedingt, die Bewirtschaftung von Acker und Grünland anzupassen, um auch im Bio-Bereich erfolgreich zu sein (siehe dazu auch „Alles neu am Acker?“, "Alles neu am Grünland").
Zugleich heißt dies aber nicht, dass ein Bio-Betrieb gar nichts mehr zukaufen darf. Angefangen von kohlensauren Kalken über Naturphosphate bis hin zu Pflanzenhilfsstoffen und Nützlingen gibt es Möglichkeiten, biotaugliche Betriebsmittel unterstützend einzusetzen. Geht es um den Zukauf von Tieren, Saatgut oder Futtermittel, ist zu berücksichtigen, dass es sich jeweils grundsätzlich um Bio-Ware handeln muss. Ein Betriebsmittelkatalog bietet hier eine große Hilfestellung an.
Bild 1 BMK.jpg
Nicht die Bibel, hat aber fast jeder Bio-Betrieb zuhause: Den Betriebsmittelkatalog für den biologischen Landbau. © Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Rudlstorfer

Vorsorgemaßnahmen zur Absicherung der Bio-Qualität

Bio-Landwirtschaft findet nicht unter einer Glaskuppel statt, wo sämtliche Einflüsse aus unserer Umwelt, in der wir leben, einfach weggehalten werden. Dennoch gibt es im Biosystem Schnittstellen, bei denen das Risiko einer Verunreinigung von Bio-Produkten durch eigenständiges Handeln als Bio-Betrieb verringert werden kann. In der Bio-Praxis spricht man von „Vorsorgemaßnahmen“, die seitens der Bio-Betriebe zu setzen sind. Beispiele sind in etwa Lohn- oder Gemeinschaftsmaschinen, welche überbetrieblich eingesetzt werden. Ein weiteres Beispiel können konventionelle Ackerflächen von Nachbarsbetrieben sein, die direkt an Bio-Flächen angrenzen. Die Information über die Änderung der Bewirtschaftungsform stellt hier z.B. eine entsprechende Vorsorgemaßnahme dar.

Freigeländezugang für die Tiere

Der (ständige) Zugang zu Auslaufflächen ist so was wie die Identität der biologischen Tierhaltung. Unabhängig des Stallsystems bietet der Auslauf den Tieren viel Licht, Luft und Kontakt zu den Außenklimareizen. Abgesehen von funktionellen Grünausläufen sind Auslaufflächen in der Regel befestigt und können zu einem Teil überdacht sein. Auslaufflächen können auch in Stallsysteme integriert sein oder durch Funktionselemente attraktiviert werden (z.B. Kratzbürsten, überdachte Liegeflächen, Futterraufen,...). Über dies hinaus müssen alle Wiederkäuer während der Vegetationszeit Zugang zu Weideflächen haben, wann immer Witterung und Bodenbedingungen dies erlauben. Je nach Stallhaltungssystem kann das Ausmaß der Weideflächen unterschiedlich ausfallen.
Bild 2 Rinderauslauf.jpg
Der Freigeländezugang als Erkennungsmerkmal der Bio-Tierhaltung © Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Rudlstorfer

Aufzeichnungen und Antragsstellungen

Viele Aufzeichnungen, die Betriebe während der konventionellen Wirtschaftsweise bereits gemacht haben (Düngeaufzeichnungen, Tierarzneimittelanwendungen, Tierlisten, etc.), gelten auch im Bio-Bereich. Zusätzliche Aufzeichnungen sind vor allem dem lückenlosen Warenfluss und dem Nachweis der Biotauglichkeit geschuldet. Aufzeichnungsvorlagen der Bio- Kontrollstellen erleichtern diese Arbeit und vermindern das Risiko, dass mal auch etwas übersehen wird. Zusätzlich zu den Aufzeichnungen unterliegen im Bio-Bereich gewisse Tätigkeiten einem Genehmigungsverfahren, welche direkt mit den zuständigen Behörden oder der Kontrollstelle abgewickelt werden müssen (z.B. Tiereingriffe, temporäre Anbindehaltung, Tierzukauf oder Saatgutzukauf, wenn nicht ausreichend biologisch verfügbar).

(Weitere Infos zu Kontrolle und Aufzeichnungen siehe auch Interview mit DI Dr. Wolfgang Pirklhuber, Vertreter der IG Bio-Kontrollen)
Bild 3 Bio-Aufzeichnungen.jpg
Sauber geführte Aufzeichnungen sind das A und O einer jeden Bio-Kontrolle. Vorlagen erleichtern diese Arbeit © Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Rudlstorfer
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Zukauf konventioneller Zuchttiere ab 2023

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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Weitere Fachinformation

  • Vom richtigen Zeitpunkt des Bio-Einstiegs
  • Zukauf konventioneller Küken ab 2023 genehmigungspflichtig
  • Vorsorgemaßnahmen am Bio-Betrieb umsetzen
  • Ein Fahrplan durch die neue EU-Bio-Verordnung
  • EU-Bio-Verordnung - Teil 9: Antragsstellung in der biologischen Produktion
  • EU-Bio-Verordnung - Teil 8: Umstellung auf biologische Wirtschaftsweise
  • EU-Bio-Verordnung - Teil 7b: Vorsorgemaßnahmen auf Bio-Betrieben: Ackerbau und Raumkulturen genauer betrachtet
  • EU-Bio-Verordnung - Teil 7a: Vorsorgemaßnahmen für Bio-Betriebe – allgemeine Bestimmungen
  • EU-Bio-Verordnung - Teil 6: Neuerungen bei der Verwendung von nicht-biologischem Pflanzenvermehrungsmaterial
  • EU-Bio-Verordnung - Teil 5: Änderungen für die Bio-Geflügelhaltung
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