Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation: Möglichkeit zum Neueinstieg bis 31. Dezember nutzen

Bodennahe streifenförmige Ausbringung - zentrale Maßnahme zur Reduktion der Ammoniakemissionen
Der größte Hebel zur Steigerung der Stickstoffeffizienz in Form der Minimierung der Ammoniakverluste liegt in der optimierten Gülleausbringung. Die bodennahe streifenförmige Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern stellt die zentrale Maßnahme dar, mit der letztendlich die Reduktion der Ammoniakverluste in der Systemkette "Stall-Lager-Ausbringung" geschlossen werden kann. In Österreich fallen ca. 25 Mio. m3 flüssige Wirtschaftsdünger (Gülle, Jauche, Biogasgülle) an. Aktuell werden laut MFA 2022 über 5,5 Mio. m³ bodennah ausgebracht. Bis zum gemäß der seit 2023 gültigen Ammoniak-Reduktions-Verordnung festgelegten Überprüfungszeitpunkt Ende 2025 sollte diese Menge auf mindestens 10 Mio. m3, besser noch auf 12 Mio. m3 gesteigert werden, um das festgesetzte erforderliche Ziel von 15 Mio. m3 bis 2030 erreichen zu können.
Faktencheck "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ - kompakt
- Heuer vorletzte Einstiegsmöglichkeit bei Beantragung im MFA bis 31. Dezember
- Die Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern einschließlich Biogasgülle hat auf Acker- oder Grünlandflächen des Betriebes mit Geräten, die den Dünger unmittelbar auf oder in den Boden ablegen, zu erfolgen.
- Schleppschlauch: Bodennahe Ablage durch lose, flexible Schläuche ohne Anpressdruck
- Schleppschuh: Bodennahe Ablage durch ein Ablageschar mit Anpressdruck, welcher die Gülle direkt auf die infiltrationsfähige Bodenoberfläche ablegt (Schleppfixsystem gilt als Schleppschuh)
- Injektionsverfahren: Ablage direkt in den Boden mittels vorheriger Öffnung des Bodens durch Werkzeuge wie Zinken oder Scheiben in einem Arbeitsschritt mit der Ausbringung (zum Beispiel Schlitzgeräte, Scheibenegge und Güllegrubber - Aufzeichnungsverpflichtung
- Über die bodennah ausgebrachte Menge und Art des flüssigen Wirtschaftsdüngers einschließlich Biogasgülle sowie des Ausbringungszeitpunktes und des Ausbringungsverfahrens sind chronologische, schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen (zum Beispiel mittels ÖDüPlan Plus, LK-Düngerrechner)
- Bei der Ausbringung durch betriebsfremde Geräte - Nachweis durch Rechnungen über die Dienstleistung oder gleichwertige geeignete Unterlagen - Bei der Gülleseparierung muss der am Betrieb durch Rinderhaltung angefallene flüssige Wirtschaftsdünger in eine feste und in eine flüssige Phase mittels entsprechender mechanischer Einrichtungen (zum Beispiel Siebschnecke, Siebrolle, Zentrifuge) getrennt werden.
Prämien ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle“
Förderfähige Mengen | Details | Euro/m³ |
Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle auf Ackerflächen sowie Grünlandflächen | Schleppschlauchverfahren | 1,0 |
Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle auf Ackerflächen sowie Grünlandflächen | Schleppschuhverfahren | 1,4 |
Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle auf Ackerflächen sowie Grünlandflächen | Gülleinjektionsverfahren | 1,6 |
Gülleseparierung | bis max. 20 m³ je Rinder-GVE und Jahr | 1,4 |
Gründe zum Einstieg - kompakt
- Unsichere Märkte: ÖPUL-Maßnahmen sind bis Ende 2028 klar definiert und kalkulierbar
- Verbesserung der Nährstoffeffizienz - Möglichkeit zur Einsparung von teuren Mineraldüngern - wichtiger Beitrag zum Boden- und Gewässerschutz
- Geringere Futterverschmutzung, Möglichkeit zur Vermeidung von Arbeitsspitzen
- Vermeidung von Nachbarschaftskonflikten durch deutliche Reduktion von Geruchsemissionen - positives Image für die außerlandwirtschaftliche Bevölkerung
- Gesetzliche Auflagen, zum Beispiel Ammoniakreduktionsverordnung, Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung - Erfüllung der Auflagen durch freiwillige ÖPUL-Teilnahme mit Abgeltung
Fazit
Mit dem ÖPUL 2023 haben wir in Österreich ein Programm mit einer Vielzahl an Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse entsprechend abgegolten werden. Ein Neueinstieg in die Maßnahme "Bodennahe Gülleausbringung und Separierung" sollte unbedingt in Betracht gezogen werden.
Werden bis zum in der Ammoniakreduktionsverordnung festgelegten Evaluierungsjahr 2025 auf freiwilligem Wege nicht entsprechende Steigerungen erzielt, besteht das Risiko, dass die bodennahe Ausbringung neben anderen Bestimmungen ebenfalls gesetzlich verpflichtend wird. Tritt dies ein, ist aus aktueller Sicht eine Unterstützung für diese Maßnahmen durch die öffentliche Hand nicht mehr möglich. Daher wird im Sinne der landwirtschaftlichen Solidarität und der gemeinsamen Verantwortung an die Bäuerinnen und Bauern der Appell gerichtet, von diesen Maßnahmen möglichst flächendeckend Gebrauch zu machen.
Werden bis zum in der Ammoniakreduktionsverordnung festgelegten Evaluierungsjahr 2025 auf freiwilligem Wege nicht entsprechende Steigerungen erzielt, besteht das Risiko, dass die bodennahe Ausbringung neben anderen Bestimmungen ebenfalls gesetzlich verpflichtend wird. Tritt dies ein, ist aus aktueller Sicht eine Unterstützung für diese Maßnahmen durch die öffentliche Hand nicht mehr möglich. Daher wird im Sinne der landwirtschaftlichen Solidarität und der gemeinsamen Verantwortung an die Bäuerinnen und Bauern der Appell gerichtet, von diesen Maßnahmen möglichst flächendeckend Gebrauch zu machen.
Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung: 050/6902-1426, www.bwsb.at