Der neue LK Bodenbedeckungsrechner ist online

LK-Bodenbedeckungsrechner als Hilfe
Die Landwirtschaftskammern NÖ und Steiermark haben einen Bodenbedeckungsrechner für GLÖZ 6 erstellt. Um ihn auf noe.lko.at aufzurufen, klickt man einfach auf den Banner "Hier geht‘s zum online-Bodenbedeckungsrechner". Einfach die relevanten Daten eingeben und die notwendige betriebliche Bodenbedeckungsfläche wird ermittelt. Nutzen Sie das Angebot und berechnen Sie rechtzeitig.
Die wichtigsten Punkte zu GLÖZ 6 nochmal zusammengefasst
GLÖZ 6 verlangt eine Mindestbodenbedeckung von 80% der Ackerfläche von 1. November bis 15. Februar des Folgejahres. Flächenbasis sind die aktuelle Ackerfläche sowie relevante Kulturen gemäß MFA 2023.
Geltende Ausnahmekulturen
Feldgemüseflächen sowie definierte Ausnahmekulturen kann man beim Ermitteln der 80% Mindestbodenbedeckung abziehen. Hier geht´s zu den relevanten Gemüsearten und Ausnahmekulturen. Werden Doppelnutzungen von Kulturen beantragt, wie zum Beispiel Sommergerste/Feldgemüse, zählt, wie bei anderen Förderbestimmungen auch, immer die Erstkultur.
Ausnahme für Schweine- und Geflügelhalter
- Schweine- oder Geflügelhalter mit
- maximal 40 ha Acker,
- einem Maisanteil von mehr als 30% und
- einem Viehbesatz mit Schweinen oder Geflügel von mindestens 0,3 GVE je Hektar Acker