Bestätigung für land- und forstwirtschaftliche Berufsarbeiten
Da land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelegentlich von der Polizei aufgehalten werden, empfehlen wir, für Fahrten (zB Obstlieferung) eine Bestätigung mitzuführen, insbesondere dann, wenn Dienstnehmer die Fahrten erledigen. Die Bestätigung können Sie sich untenstehend herunterladen und ist als „Selbstbestätigung durch den Betriebsführer“ verfasst. Diese sollte ausgefüllt bei den Fahrten mitgeführt werden.