Einheitswert-Hauptfeststellung 2023 - Bescheidversand hat begonnen
Damit ist mit Stichtag 1. Jänner 2023 wieder eine Einheitswert-Hauptfeststellung durchzuführen. Diese wird von der Finanzverwaltung als automatisiertes Verfahren abgewickelt, es werden keine Erhebungsbögen versandt. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse (z.B. Flächenausstattung, Tierbestand über Normalunterstellung, etc.) am Betrieb zum Stichtag 1. Jänner 2023.
Gegenüber der Hauptfeststellung 2014 kommt es einerseits bei den Auswirkungen der geänderten kli-matischen Verhältnisse (Abschlag in jenem Drittel aller Katastralgemeinden, in dem die Klimaveränderungen am meisten Einfluss auf die Erträge haben) und andererseits bei der Betriebsgröße (höhere Abschläge bis 45 ha Eigenfläche) zu Anpassungen. Abgesehen von Flächenänderungen und Änderungen bei den Zuschlägen sind damit in unserer Region meist geringfügige Reduktionen bei den Einheitswerten zu erwarten.
Geplant ist, dass seitens der Finanzverwaltung an alle Betriebe bzw. Grundeigentümer bis Ende September 2023 ein neuer Hauptfeststellungs-Bescheid zugesendet wird - auch dann, wenn sich keine Änderung des Einheitswertes ergibt.
Da der neue Bescheid eine wesentliche Grundlage für Steuern und Abgaben des bäuerlichen Betriebes bzw. Grundeigentümers darstellt, wird nach Erhalt empfohlen, zeitnah und genau zu überprüfen, ob die dem Bescheid zugrundeliegenden Daten korrekt sind. Sollte ein unrichtiger Bescheid ergangen sein, kann dies im Zuge einer Bescheidbeschwerde berichtigt werden. Diese muss binnen eines Monats nach Zustellung des Hauptfeststellungsbescheides beim Finanzamt Österreich eingebracht werden.
Gegenüber der Hauptfeststellung 2014 kommt es einerseits bei den Auswirkungen der geänderten kli-matischen Verhältnisse (Abschlag in jenem Drittel aller Katastralgemeinden, in dem die Klimaveränderungen am meisten Einfluss auf die Erträge haben) und andererseits bei der Betriebsgröße (höhere Abschläge bis 45 ha Eigenfläche) zu Anpassungen. Abgesehen von Flächenänderungen und Änderungen bei den Zuschlägen sind damit in unserer Region meist geringfügige Reduktionen bei den Einheitswerten zu erwarten.
Geplant ist, dass seitens der Finanzverwaltung an alle Betriebe bzw. Grundeigentümer bis Ende September 2023 ein neuer Hauptfeststellungs-Bescheid zugesendet wird - auch dann, wenn sich keine Änderung des Einheitswertes ergibt.
Da der neue Bescheid eine wesentliche Grundlage für Steuern und Abgaben des bäuerlichen Betriebes bzw. Grundeigentümers darstellt, wird nach Erhalt empfohlen, zeitnah und genau zu überprüfen, ob die dem Bescheid zugrundeliegenden Daten korrekt sind. Sollte ein unrichtiger Bescheid ergangen sein, kann dies im Zuge einer Bescheidbeschwerde berichtigt werden. Diese muss binnen eines Monats nach Zustellung des Hauptfeststellungsbescheides beim Finanzamt Österreich eingebracht werden.