Einkommen aus PV-Anlagen – Achtung bei Frühpensionen!
Vor allem bei einer vorzeitigen Alterspension, wie der Schwerarbeits-, Korridorpension oder „Hacklerregelung“, die man vor dem 65. (Männer) bzw. 60. (derzeit noch bei Frauen) Geburtstag bezieht, darf man nur in einem sehr geringen Umfang dazu verdienen, um die Pension nicht zu verlieren.
Durch die Einspeisung des Stroms kommt es zu Einnahmen, die schnell zur Überschreitung der Zuverdienstgrenze und damit dem Pensionsverlust führen kann!
Zuverdienstgrenzen gibt es allerdings nicht nur bei frühzeitigen Pensionsformen, sondern beispielsweise auch in Zusammenhang mit dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, einer Erwerbsunfähigkeitspension oder einer Ausgleichszulage.
Für allfällige Rückfragen stehen die Experten des Referats für Arbeits- und Sozialrecht der Landwirtschaftskammer NÖ unter der Tel.-Nr. 05 0259 27300 zur Verfügung.
Durch die Einspeisung des Stroms kommt es zu Einnahmen, die schnell zur Überschreitung der Zuverdienstgrenze und damit dem Pensionsverlust führen kann!
Zuverdienstgrenzen gibt es allerdings nicht nur bei frühzeitigen Pensionsformen, sondern beispielsweise auch in Zusammenhang mit dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, einer Erwerbsunfähigkeitspension oder einer Ausgleichszulage.
Für allfällige Rückfragen stehen die Experten des Referats für Arbeits- und Sozialrecht der Landwirtschaftskammer NÖ unter der Tel.-Nr. 05 0259 27300 zur Verfügung.