Entschädigung für vom Spätfrost 2024 betroffene Obst- u. Weinbaubetriebe
Beihilfensatz gereiht nach Schadausmaß
1. Bei einem Schadensausmaß von 40% bis 60% (Minderertrag kg pro ha gegenüber Erntemeldung 2023) 2.189 Euro pro ha,
2. bei einem Schadensausmaß von 60% bis 80% (Minderertrag kg pro ha gegenüber Erntemeldung 2023) 3.063 Euro pro ha
3. bei einem Schadensausmaß von mehr als 80% (Minderertrag kg pro ha gegenüber Erntemeldung 2023) 3.938 Euro pro ha.
2. bei einem Schadensausmaß von 60% bis 80% (Minderertrag kg pro ha gegenüber Erntemeldung 2023) 3.063 Euro pro ha
3. bei einem Schadensausmaß von mehr als 80% (Minderertrag kg pro ha gegenüber Erntemeldung 2023) 3.938 Euro pro ha.
Antrag per Mail an johann.unger@bml.gv.at / auch per Post ist möglich!
Folgende Angaben unbedingt notwendig:
1. Betreff: Antrag auf Zuschuss infolge Frostschadens 2024
2. Name/Firma, Betriebsnummer und Anschrift der antragstellenden Person, einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse (bei juristischen Personen auch den Namen der vertretungsbefugten Person)
3. Geschätzter Gesamtertrag der Erntemeldung 2024 in kg
4. Anzahl der ertragsfähigen bewirtschafteten ha in der Erntemeldung 2024
5. Durchschnittsertrag der Erntemeldung 2023 in kg pro ha ertragsfähiger Fläche
6. War die antragstellende Person (bzw. Betriebsnummer) im Jahr 2023 nicht zur Abgabe einer Erntemeldung verpflichtet, so sind die Gründe dafür am Antrag anzugeben (zB: Neuübernahme des Betriebs 2024, etc.); siehe dazu auch Punkt 2.1 Achtung: Für die Beantragung der Soforthilfe ist eine Betriebsnummer eine verpflichtende Voraussetzung! Diese kann bei der zuständigen Bezirksbauernkammer angesucht werden. Achtung: Die Beantragung der Betriebsnummer kann einige Tage beanspruchen. Achtung: Aus Zeitgründen kann die Erntemeldung 2024 (die bis zum 15.12.2024 abgegeben werden muss) nicht abgewartet werden. Es muss daher der zu erwartende Ertrag der Ernte 2024 bestmöglich geschätzt werden!
7. Beschreibung des Frostschadenereignisses oder der Frostschadensereignisse: Ort (Feldstück, Parzelle, ...), Zeitpunkt (Datum, ungefähre Uhrzeit), Ausmaß der Schädigung, Größe der geschädigten Fläche in m², allfällige weitere Angaben
8. Bestätigung, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen getätigt werden.
Merkblatt und Deteils finden Sie unter unten angeführtem Link!
1. Betreff: Antrag auf Zuschuss infolge Frostschadens 2024
2. Name/Firma, Betriebsnummer und Anschrift der antragstellenden Person, einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse (bei juristischen Personen auch den Namen der vertretungsbefugten Person)
3. Geschätzter Gesamtertrag der Erntemeldung 2024 in kg
4. Anzahl der ertragsfähigen bewirtschafteten ha in der Erntemeldung 2024
5. Durchschnittsertrag der Erntemeldung 2023 in kg pro ha ertragsfähiger Fläche
6. War die antragstellende Person (bzw. Betriebsnummer) im Jahr 2023 nicht zur Abgabe einer Erntemeldung verpflichtet, so sind die Gründe dafür am Antrag anzugeben (zB: Neuübernahme des Betriebs 2024, etc.); siehe dazu auch Punkt 2.1 Achtung: Für die Beantragung der Soforthilfe ist eine Betriebsnummer eine verpflichtende Voraussetzung! Diese kann bei der zuständigen Bezirksbauernkammer angesucht werden. Achtung: Die Beantragung der Betriebsnummer kann einige Tage beanspruchen. Achtung: Aus Zeitgründen kann die Erntemeldung 2024 (die bis zum 15.12.2024 abgegeben werden muss) nicht abgewartet werden. Es muss daher der zu erwartende Ertrag der Ernte 2024 bestmöglich geschätzt werden!
7. Beschreibung des Frostschadenereignisses oder der Frostschadensereignisse: Ort (Feldstück, Parzelle, ...), Zeitpunkt (Datum, ungefähre Uhrzeit), Ausmaß der Schädigung, Größe der geschädigten Fläche in m², allfällige weitere Angaben
8. Bestätigung, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen getätigt werden.
Merkblatt und Deteils finden Sie unter unten angeführtem Link!