Erhaltung von Landschaftselementen (LSE) für UBB und BIO Betriebe
- Kontrolle, ob beantragte punktförmige Landschaftselemente am Feldstück liegen oder max. 5 Meter außerhalb, jedoch nicht auf flächigen LSE bzw. auf Freizeitflächen, Hofflächen, ....
- Kontrolle, ob flächiges oder punktförmiges Landschaftselement vorliegt. Sollte es hier Veränderungen geben, ist eine Umwandlung von Einzelbäumen zB zur Hecke erforderlich.
- Bei Entfernung der punktförmigen LSE 10 % Entfernungstoleranz auf Basis LSE-Beantragung im MFA 2015 beachten.
- Um Ersatzbäume zu beantragen, müssen diese einen Kronendurchmesser von weniger als 2 Meter aufweisen. Größere Bäume können mittels Referenzantrag als neue LSE beantragt werden, nicht jedoch als Ersatzbäume.