Erntemeldung 2023 nicht vergessen

Erntemeldung ist verpflichtend, wenn...
Erzeugerinnen und Erzeuger von Trauben, aus denen mehr als 3.000 Liter Wein gewonnen wurde, haben eine Ernte- und Erzeugermeldung verpflichtend in elektronischer Form beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) im Wege der Weindatenbank "wein-online" abzugeben.
Was tun, wenn die Abgabe elektronisch nicht möglich ist?
Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar oder wurde eine geringere Menge an Trauben erzeugt, so können die Ernte- und Erzeugungsmeldung sowie das Stammdatenerhebungsblatt bei der Gemeinde, in deren Bereich die Betriebsstätte liegt, abgegeben werden.
Nur jene Betriebe, die im Jahr 2022 weniger als 3.000 Liter geerntet haben, bekommen wie bisher ihre Erntemeldungsformulare von der zuständigen Gemeinde übermittelt und können diese dort ausgefüllt wieder abgeben, wenn die Ernte 2023 weniger 3.000 Liter beträgt.
Selbstverständlich ist auch für diese Betriebe eine Meldung über wein-online möglich.
Unterstützung von der Bezirksbauernkammer
Betriebe, die bei der Abgabe der Erntemeldung Hilfe benötigen, ist die zuständige Bezirksbauernkammer gerne behilflich.
Vereinbaren Sie bitte dazu rechtzeitig einen Termin und nehmen Sie ihre Zugangsdaten für wein-online (LOGIN und Passwort) sowie Aufzeichnungen über die Ernte 2023 zum Beratungstermin mit.
Die Abgabe über wein-online ist vom 15. November - 15. Dezember 2023 möglich.
Die Abgabe über wein-online ist vom 15. November - 15. Dezember 2023 möglich.
Achtung bei Hektarhöchstertrag
Nachdem die Rebflächenverzeichnisse auf die inhaltlichen Anforderungen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems gem. §24 WeinG umgestellt wurden, beträgt die Hektarhöchstmenge seit dem Erntejahr 2020 für Rebsortenwein, Land-, Qualitäts- oder Prädikatswein 10.000 kg Weintrauben oder 7.500 Liter Wein. Für die Berechnung des Hektarhöchstertrages gilt das Flächenausmaß der Weingärten laut Mehrfachantrag (INVEKOS = Flächenangabe im Weinbaukataster).