Förderung neuer Weideflächen
Voraussetzungen:
Was wird gefördert?
Die Förderhöhe beträgt 30% der Nettoinvestitionen bis max. 500€/ha (einzelbetrieblich). Bei Weidegemeinschaften: 40% der Nettoinvestitionen bis max. 666€/ha
Weitere Informationen: www.weidefeste.at bzw. bei Reinhard Gastecker 05 0259 23203, Email: reinhard.gastecker@lk-noe.at
- Neuanlage von Weiden mind. 1 ha (vorher keine Weidenutzung)
- Erweiterung von Weiden um mind. 2 ha
- Beweidung der Fläche mind. 5 Jahre
- Beweidung mit Rindern, Schafen, Ziegen, Gänsen und Gatterwild
Was wird gefördert?
- Neuanlage bzw. Erweiterung von beste-henden Weiden
- Einzäunung, Futterstellen, Tränke, Unter-stand, Saatgut bei Neuansaat von Weide-flächen, …
Die Förderhöhe beträgt 30% der Nettoinvestitionen bis max. 500€/ha (einzelbetrieblich). Bei Weidegemeinschaften: 40% der Nettoinvestitionen bis max. 666€/ha
Weitere Informationen: www.weidefeste.at bzw. bei Reinhard Gastecker 05 0259 23203, Email: reinhard.gastecker@lk-noe.at