Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
Wer im benachteiligten Gebiet die Haltung von RGVE vor dem 31. Dezember 2018 beendet oder stark reduziert, muss unter bestimmten Bedingungen den Mehrfachantrag (MFA) korrigieren. Wer es nicht macht, riskiert im Kontrollfall Sanktionen der Ausgleichszulage. Vor allem Pferde-, Schaf- und Ziegenhalter müssen aufpassen.