Fünf Jahre Top-up für Junglandwirte
Ab dem Zeitpunkt, an dem sie einen landwirtschaftlichen Betrieb auf eigenen Namen und Rechnung führen, haben sie fünf Jahre für die erstmalige Beantragung der Prämie im Rahmen des Mehrfachantrages Zeit. Wer also die Bewirtschaftung 2014 begonnen hat, hat heuer die letzte Gelegenheit, in das Top-up einzusteigen und die Prämie auch in den kommenden Jahren zu beantragen.
Voraussetzungen
Weitere Voraussetzungen sind, dass Junglandwirte im Jahr der ersten Beantragung nicht älter als 40 Jahre sind (Geburtsjahr 1979 oder jünger) und eine landwirtschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben beziehungsweise diese binnen zwei Jahren nach Betriebsgründung abschließen. Wer versehentlich die Prämie auch im sechsten Jahr beantragt, wird nicht berücksichtigt und muss keine Sanktionen fürchten.
Prämienhöhe gesunken
Für die Prämie steht ein fixes Budget zur Verfügung. Je mehr Junglandwirte die Prämie beanspruchen, desto geringer fällt die Prämienhöhe je zugeteiltem ZA aus. Pro Betrieb wird das Top-up für maximal 40 ZA gewährt. Aufgrund des starken Zulaufs im Vorjahr sank die Prämie für das Antragsjahr 2018 um 38,5%.
Top-up nachholen
Bis 2017 wurde das Top-up nur für die ersten fünf Bewirtschaftungsjahre gewährt. Wer beispielsweise die Bewirtschaftung 2011 begann, aber erst 2015 erstmals das Top-up beantragte, konnte das 2017 nicht mehr tun. Seit 2018 gilt nun das erste Antragsjahr als Start der fünf prämienfähigen Jahre. Wer 2015 erstmals beantragte, kann das somit auch heuer tun.