Informationen für die Forstwirtschaft
Waldarbeiten, können im betrieblich notwendigen Umfang uneingeschränkt durchgeführt werden. Die seitens der Bundesregierung angeordneten „Beschränkungen im öffentlichen Raum“ gelten nicht für sogenannte Berufsarbeiten, welche nicht aufschiebbar sind. Zu diesen Berufsarbeiten zählt auch die Waldarbeit!
Sicherheit bei der Waldarbeit hat höchste Priorität
Es gilt aber zu beachten, dass zum eignen Schutz und zum Schutz unserer Mitmenschen die Arbeiten mit der notwendigen Vorsicht durchzuführen sind.
Sicherheit bei der Waldarbeit hat in Zeiten einer Pandemie allerhöchste Priorität um unser Gesundheitssystem nicht zusätzlich zu belasten. Arbeiten Sie mit besonderer Vorsicht und verwenden Sie die persönliche Schutzausrüstung um das Verletzungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren. Wir dürfen nicht verantwortungslos mit unserer Gesundheit umgehen. Damit schützen wir uns und unsere Mitmenschen.