Feldmietenlagerung von Stallmist
- Verbringung des Mistes vom Hof (Vor-Rotte auf befestigter Fläche mit dichter Jauche-Grube) frühestens nach 3 Monaten)
- Mieten nur auf ebenen, nicht sandigen und staunassen Böden anlegen
- mind. 25 m Abstand zu Oberflächenge-wässern einschließlich Entwässerungsgräben einhalten
- Räumung der Feldmiete spätestens nach 8 Monaten (bei Pferdemist, Schaf, Ziege, Lama, Alpaka nach 12 Monaten) und anschließender Wechsel des Standortes
- Stallmist von Geflügel darf nicht in Form von Feldmieten zwischengelagert werden
- Größe der Feldmiete darf max. der Menge an Stickstoff entsprechen, die auf den be-treffenden (auf dem sich die Miete befindet) und den unmittelbar angrenzenden Feldstücken ordnungsgemäß ausgebracht werden darf