Flächen – Monitoring System
Das Flächenmonitoring ist seit 2023 verpflichtend EU – weit umzusetzen. Die Datenbasis bilden die Sentinel – Satellitendaten der EU, welche alle drei bis fünf Tage Aufnahmen von Österreich (Auflösung: 10 x 10 m) vornehmen. Diese Aufnahmen werden mit den beantragten MFA – Daten verglichen.
Ziel des Monitorings ist es, zu überprüfen, ob die ermittelten Ergebnisse der Beantragung im MFA entsprechen. Monitoringfähige Sachverhalte sind etwa Flächenversiegelung, Wechsel zwischen Dauerkulturen, Acker und Grünland, Kulturgruppen, Mahdzeitpunkte, Ernte bei Ackerkulturen, Bodenbedeckung für Zwischenfrüchte sowie Bracheflächen. Eine Vermessung der beantragten Flächen wird nicht vorgenommen! Es entsteht nur dann ein Handlungsbedarf für den Antragsteller, wenn das Flächenmonitoring eindeutig einen anderen Sachverhalt feststellt, als beantragt wurde, und die festgestellte Abweichung prämienrelevant ist.
Falls eine fehlerhafte Beantragung oder nicht eingehaltene Förderauflagen festgestellt wurden, erhält der betroffene Antragsteller von der AMA einen Hinweis zur Aufklärung des Sachverhaltes. Die Klärung kann innerhalb von 14 Tagen direkt mit der AMA-Foto-App mittels Fotonachweis vor Ort Schnell und Unkompliziert erfolgen. Im Downloadbereich findet sich die Anleitung zur Installation der AMA – MFA Fotos – App.
Weiters wird im eAMA auch ein Hinweis – Plausibilitiätsfehler für den betroffenen Schlag angezeigt sowie eine Info – Mail versendet.
Hinweis: Korrekturen aufgrund des Flächenmonitorings sind prämienfähig möglich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Information!
Ziel des Monitorings ist es, zu überprüfen, ob die ermittelten Ergebnisse der Beantragung im MFA entsprechen. Monitoringfähige Sachverhalte sind etwa Flächenversiegelung, Wechsel zwischen Dauerkulturen, Acker und Grünland, Kulturgruppen, Mahdzeitpunkte, Ernte bei Ackerkulturen, Bodenbedeckung für Zwischenfrüchte sowie Bracheflächen. Eine Vermessung der beantragten Flächen wird nicht vorgenommen! Es entsteht nur dann ein Handlungsbedarf für den Antragsteller, wenn das Flächenmonitoring eindeutig einen anderen Sachverhalt feststellt, als beantragt wurde, und die festgestellte Abweichung prämienrelevant ist.
Falls eine fehlerhafte Beantragung oder nicht eingehaltene Förderauflagen festgestellt wurden, erhält der betroffene Antragsteller von der AMA einen Hinweis zur Aufklärung des Sachverhaltes. Die Klärung kann innerhalb von 14 Tagen direkt mit der AMA-Foto-App mittels Fotonachweis vor Ort Schnell und Unkompliziert erfolgen. Im Downloadbereich findet sich die Anleitung zur Installation der AMA – MFA Fotos – App.
Weiters wird im eAMA auch ein Hinweis – Plausibilitiätsfehler für den betroffenen Schlag angezeigt sowie eine Info – Mail versendet.
Hinweis: Korrekturen aufgrund des Flächenmonitorings sind prämienfähig möglich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Information!