Freischaltung der Handy-Signatur nur noch bis 4. Dezember 2023 möglich
Seit November 2022 ist das Absenden des Mehrfachantrags (MFA) nur mehr mit einer qualifizierten elektronischen Signatur wie der Handy-Signatur oder ID Austria möglich. Das gilt in weiterer Folge auch für alle notwendigen Korrekturen. Ausschließlich bei Inanspruchnahme der Hilfestellung der Landwirtschaftskammer bei der Antragseinreichung darf in begründeten Fällen, wo dies nicht anders möglich ist (z.B. Antragsteller besitzt kein Handy), die Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung vom Antragsteller (bzw. von der vertretungsbefugten oder bevollmächtigten Person) noch per Hand und somit ohne Verwendung der Handy-Signatur erfolgen. Dennoch wird dringend empfohlen, sich eine Handy-Signatur freischalten oder sich gleich für die ID Austria, den elektronischen Identitätsnachweis, registrieren zu lassen. Detailinformationen zur Handy-Signatur und ID Austria finden Sie hier: https://www.lko.at/handy-signatur-bzw-id-austria-ab-mehrfachantrag-mfa-2023-verpflichtend+2400+3670793.
Nachdem die Einführung der ID Austria mit 5. Dezember 2023 abermals verschoben wurde, wurde auch die Möglichkeit der raschen und unkomplizierten Freischaltung der Handy-Signatur bei offiziellen Registrierungsstellen bis 4. Dezember 2023 verlängert.
Nachdem die Einführung der ID Austria mit 5. Dezember 2023 abermals verschoben wurde, wurde auch die Möglichkeit der raschen und unkomplizierten Freischaltung der Handy-Signatur bei offiziellen Registrierungsstellen bis 4. Dezember 2023 verlängert.
Landwirtschaftskammer auf Bezirksebene schaltet Handy-Signatur frei
Um die digitale Unterschrift nutzen zu können, muss sie zuerst freigeschalten werden. Die Online-Freischaltung der Handy-Signatur für Landwirte ist kostenlos und noch bis 4. Dezember 2023 direkt auf der Bezirksbauernkammer (BBK), dem Bezirksreferat beziehungsweise der Außenstelle möglich. Dazu ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen. Wenn bereits eine Handy-Signatur vorhanden ist, empfiehlt es sich diese noch bis 5. Dezember unkompliziert unter https://www.handy-signatur.at/Aktivierung/Selbst/Handy/Verlaengerung.aspx für weitere fünf Jahre zu verlängern, spätestens dann muss sie in eine ID Austria umgewandelt werden. Die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur kann unter www.handy-signatur.at im Menüpunkt "Mehr" und Unterpunkt "Meine Daten" eingesehen werden.
ID Austria nur noch bei amtlichen Registrierungsbehörden
Ab 5. Dezember 2023 wird die ID Austria, zu welcher die Handy-Signatur weiterentwickelt wird, nur noch von Registrierungsbehörden wie der Passbehörde oder der Landespolizeidirektion ausgestellt werden. Auch ein vergessenes Passwort für die Handy-Signatur kann ab diesem Zeitpunkt nur noch von Registrierungsbehörden und nicht mir von Mitarbeiter:innen der Bezirksbauernkammer vorgenommen werden. Die Überprüfung des Handy-Signatur-Passworts bereits vor dem Termin zur MFA-Abgabe auf der Bezirksbauernkammer wird daher dringend empfohlen.
Eine elektronische Signatur hilft nicht nur beim MFA
Mit der Handy-Signatur können neben der Unterzeichnung des MFAs jederzeit andere Verträge oder Online-Amtswege, wie FinanzOnline, Versicherungsdatenabfrage oder Pensionskonto im Internet rasch, fälschungssicher und rechtsgültig abgewickelt und digital unterschrieben werden. Ebenso kann mit der Handy-Signatur das Unternehmensserviceportal (USP) www.usp.gv.at mit zahlreichern E-Government-Anwendungen der Verwaltung, darunter die eZustellung (MeinPostkorb) für Bescheide und Mitteilungen der AMA oder dem RinderNET, genutzt werden. Zudem wird zukünftig die Anzahl dieser Anwendungen und Services stetig steigen.
Nähere Informationen zur Verwendung der Handy-Signatur im eAMA finden Sie unter www.ama.at in den Fragen und Antworten in der Rubrik "Fachliche Informationen" unter dem Punkt "eAMA - Das Internetserviceportal".
Nähere Informationen zur Verwendung der Handy-Signatur im eAMA finden Sie unter www.ama.at in den Fragen und Antworten in der Rubrik "Fachliche Informationen" unter dem Punkt "eAMA - Das Internetserviceportal".