Güterbeförderung in der Landwirtschaft – gesetzliche Bestimmungen
Folgende Anhänger dürfen im Straßenverkehr eingesetzt werden
zum Verkehr nicht zugelassen mit 10 km/h oder 25 km/h
zum Verkehr zugelassen mit 20 km/h, 25 km/h, 40 km/h bzw. über 40 km/h. Eine genaue Übersicht über alle aktuellen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen für Traktoren, landwirtschaftliche Geräte, Maschinen sowie Anhänger sind in der ÖKL-Broschüre „Der Traktor im Straßenverkehr“ zusammengefasst.
Bestellung: ÖKL, 1040 Wien, Tel. 01 - 505 18 91, per Mail office@oekl.at oder im Webshop.
zum Verkehr nicht zugelassen mit 10 km/h oder 25 km/h
zum Verkehr zugelassen mit 20 km/h, 25 km/h, 40 km/h bzw. über 40 km/h. Eine genaue Übersicht über alle aktuellen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen für Traktoren, landwirtschaftliche Geräte, Maschinen sowie Anhänger sind in der ÖKL-Broschüre „Der Traktor im Straßenverkehr“ zusammengefasst.
Bestellung: ÖKL, 1040 Wien, Tel. 01 - 505 18 91, per Mail office@oekl.at oder im Webshop.
Auszugsweise einige Bestimmungen zur Güterbeförderung:
Ladungssicherheit
Die Ladung ist auf dem Fahrzeug so zu verwahren, dass
sein sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt
niemand gefährdet, behindert oder belästigt
und die Straße weder beschädigt noch verunreinigt wird.
Sie muss generell so verstaut und gesichert werden, dass sie den auftretenden Kräften auch in extremen Fahrsituationen standhalten kann, dh dass sie auch bei einer Vollbremsung oder einem abrupten Ausweichmanöver nicht vom Anhänger fallen darf.
Sicherungsmittel:
Die gängigsten Sicherungsmittel sind Zurrgurte oder Zurrketten. Für den Einsatz sind beim Gurt die Angaben auf dem Etikett bzw. bei der Kette die Angaben auf der Plakette maßgebend. Fehlt das Etikett, ist der Gurt für den Einsatz ungeeignet.
Die Ladung ist auf dem Fahrzeug so zu verwahren, dass
sein sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt
niemand gefährdet, behindert oder belästigt
und die Straße weder beschädigt noch verunreinigt wird.
Sie muss generell so verstaut und gesichert werden, dass sie den auftretenden Kräften auch in extremen Fahrsituationen standhalten kann, dh dass sie auch bei einer Vollbremsung oder einem abrupten Ausweichmanöver nicht vom Anhänger fallen darf.
Sicherungsmittel:
Die gängigsten Sicherungsmittel sind Zurrgurte oder Zurrketten. Für den Einsatz sind beim Gurt die Angaben auf dem Etikett bzw. bei der Kette die Angaben auf der Plakette maßgebend. Fehlt das Etikett, ist der Gurt für den Einsatz ungeeignet.
Wie kann ich nun in der Praxis richtig sichern?
Bei Schüttgütern wie zB Getreide, Rübe, usw.:Um gewährleisten zu können, dass kein Schüttgut den Anhänger verlässt, muss beim Beladen ein ausreichender Freiraum unter der Bordwandoberkante bleiben, damit in Bewegung geratendes Schüttgut von dem freibleibenden Bordwandteil zurückgehalten werden kann. Die maximal einzuhaltende Linie ist hier das sogenannte Wassermaß (siehe Abbildung).
- Bei palettierten Waren (Düngemittelsäcke, Saatgut), Kisten oder Spezialtransporten (Rundballen, Quaderballen, etc.): Hier müssen einige physikalische Grundsätze beachtet werden: Grundsätzlich ist die Ladung nach vorne beim Bremsen mit 80 % des Eigengewichtes, zur Seite bei einer Kurvenfahrt oder einem Ausweichmanöver mit 50 % des Eigengewichtes und auch nach hinten beim Anfahren ebenfalls mit 50 % des Eigengewichtes zu sichern. Weiters sind der sogenannte Gleitreibbeiwert zwischen Ladung und Ladefläche, der Winkel des Gurtes und natürlich auch das Gewicht der Ladung entscheidend. Da die genaue Berechnung der Anzahl der Gurten eine sehr komplexe Formel ist, wird in der Praxis auf Listen, Zurrkraftcontroller oder auf Apps am Smartphone zurückgegriffen. Besonders schwierig sind in der Praxis Ladegüter zu sichern, die beim Verzurren „nachgeben“. Dies ist zB bei Stroh- und Heuballen der Fall. Wenn möglich ist natürlich auch hier die formschlüssige Ladungssicherung zu bevorzugen. Viele Hersteller bieten mittlerweile Anhänger an, bei denen dies ohne Absteigen vom Fahrersitz aus möglich ist.
Das Thema Ladungssicherung ist sehr umfangreich. Dieser Artikel soll dazu anregen über die Problematik nachzudenken und auf keinen Fall sorglos einen Transport durchzuführen.
Beachten Sie – trotz des herrschenden Zeitdrucks in der Erntezeit – in Ihrem eigenen Interesse die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Neues Angebot: Landmaschinen im Straßenverkehr - Gesetzliche Bestimmungen als E-Learning-Kurs
Die Inhalte (Führerschein und Zulassung, Traktor im Straßenverkehr, Anbaugeräte, Anhänger gezogene Geräte und Arbeitsmaschinen, Tiertransport) sind so dargestellt, dass sie die gesetzlichen Bestimmungen über landwirtschaftliche Geräte im Straßenverkehr übersichtlich und leicht verständlich veranschaulichen.
Demo zum Ausprobieren finden Sie im u.a. LINK
Nähere Informationen, technische Voraussetzungen sowie Anmeldung zum E-Learning-Kurs: LFI NÖ, Tel. 05 0259 26100, e-mail: lfi@lk-noe.at
Teilnehmerbeitrag: 25 € pro Person
Nach Anmeldung und Bezahlung des Teilnehmerbeitrages erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten für die Lernplattform eLFI. Der Onlinekurs ist ab Freischaltung ein Jahr verfügbar.
Beachten Sie – trotz des herrschenden Zeitdrucks in der Erntezeit – in Ihrem eigenen Interesse die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Neues Angebot: Landmaschinen im Straßenverkehr - Gesetzliche Bestimmungen als E-Learning-Kurs
Die Inhalte (Führerschein und Zulassung, Traktor im Straßenverkehr, Anbaugeräte, Anhänger gezogene Geräte und Arbeitsmaschinen, Tiertransport) sind so dargestellt, dass sie die gesetzlichen Bestimmungen über landwirtschaftliche Geräte im Straßenverkehr übersichtlich und leicht verständlich veranschaulichen.
Demo zum Ausprobieren finden Sie im u.a. LINK
Nähere Informationen, technische Voraussetzungen sowie Anmeldung zum E-Learning-Kurs: LFI NÖ, Tel. 05 0259 26100, e-mail: lfi@lk-noe.at
Teilnehmerbeitrag: 25 € pro Person
Nach Anmeldung und Bezahlung des Teilnehmerbeitrages erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten für die Lernplattform eLFI. Der Onlinekurs ist ab Freischaltung ein Jahr verfügbar.