27.11.2020 |
von Ing. Oliver Bernhauser
Geflügelpest an Österreichs Grenzen angekommen: Schutz der Geflügelbestände von wesentlicher Bedeutung!
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Wie befürchtet, kam es mit Beginn des Vogelzuges - Wassergeflügel erkrankt selten, scheidet aber den Virus aus - in der zweiten Oktoberhälfte zu Funden von verendeten positiven Wildvögeln in Holland, in weiterer Folge zu Ausbrüchen in Nutzgeflügelbeständen.
Seit diesem Datum kommt es in Mitteleuropa immer wieder zu Funden verendeter Wildvögel und zu Ausbrüchen in Nutzgeflügelbeständen. Letzte Meldungen berichteten über Funde von an Geflügelpest verendeten Wildvögeln in Bayern und Slowenien sowie den Ausbruch in einem Nutzgeflügelbestand in Kroatien, nur 135 km von der österreichischen Grenze entfernt.
In den Niederlanden verendete Geflügel bzw. mussten in den vergangenen Tagen mehrere hunderttausende Stück Geflügel auf Grund des Auftretens der Geflügelpest getötet werden.
Von Seiten des österreichischen Geflügelgesundheitsdienstes wurde eine Information für alle Geflügelbetriebe - vor allem von Interesse für Selbstversorger und Hobbyhalter - über Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen, zur Vermeidung eines Ausbruches der Geflügelpest bei den eigenen Tieren erstellt!
Siehe beiliegendes Download-Dokument!
Die Information enthält wichtige Empfehlungen, deren Einhaltung zur Gesunderhaltung der Geflügelbestände wesentlich beiträgt.
Seit diesem Datum kommt es in Mitteleuropa immer wieder zu Funden verendeter Wildvögel und zu Ausbrüchen in Nutzgeflügelbeständen. Letzte Meldungen berichteten über Funde von an Geflügelpest verendeten Wildvögeln in Bayern und Slowenien sowie den Ausbruch in einem Nutzgeflügelbestand in Kroatien, nur 135 km von der österreichischen Grenze entfernt.
In den Niederlanden verendete Geflügel bzw. mussten in den vergangenen Tagen mehrere hunderttausende Stück Geflügel auf Grund des Auftretens der Geflügelpest getötet werden.
Von Seiten des österreichischen Geflügelgesundheitsdienstes wurde eine Information für alle Geflügelbetriebe - vor allem von Interesse für Selbstversorger und Hobbyhalter - über Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen, zur Vermeidung eines Ausbruches der Geflügelpest bei den eigenen Tieren erstellt!
Siehe beiliegendes Download-Dokument!
Die Information enthält wichtige Empfehlungen, deren Einhaltung zur Gesunderhaltung der Geflügelbestände wesentlich beiträgt.
Folgende Empfehlungen sollten idealerweise bereits jetzt zur Vorbeugung einer möglichen Einschleppung des Virus von allen Geflügelhaltern eingehalten werden:
- Das Füttern der Tiere sollte unbedingt im Stall bzw. so erfolgen, dass Wildvögel keinen Zugang zur Futterstelle haben. Gefahr der Kontamination des Futters durch infektiösen Wildvogelkot!
- Das Tränken sollte mit Leitungswasser und ebenfalls im Stall erfolgen. Oberflächenwasser kann durch infektiösen Wildvogelkot-– Wildvögel koten gerne in ihr Badewasser - kontaminiert sein!
- Futter und Einstreu sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Gefahr der Kontamination des Futters und der Einstreu durch infektiösen Wildvogelkot!
- Die Haltung von Enten und Gänsen sollte getrennt von anderem Geflügel erfolgen. Durch Wassergeflügel besteht die Gefahr, dass infiziertes Wildwassergeflügel angelockt wird und dadurch beim anderen Geflügel die Geflügelpest ausbricht.
Diese Maßnahmen sind als wichtige Vorbeugemaßnahmen immer einzuhalten:
- Strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung. Gefahr der Kontamination durch infektiöse Wildvogelviren!
- Betreten des Stalls und Auslaufs nicht mit Schuhen, die außerhalb dieser Einrichtungen getragen werden. Gefahr der Kontamination durch infektiösen Wildvogelkot!
- Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Auslaufs/Stalls die Hände waschen. Gefahr der Kontamination durch infektiöse Wildvogelviren!
- Tierarzt oder Amtstierarzt, falls ungewöhnlich hohe Sterberaten oder die Tiere krank wirken, informieren.
Fatale Folgen auch durch Geflügelpestausbrüche in privaten Geflügelbeständen!
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass manche Geflügelhalter sich der Gefahr, die von deren Haltungen ausgeht, nicht bewusst sind. Natürlich hat das Auftreten der Geflügelpest auch bei Geflügelhaltern mit nur z.B. drei Hühnern fatale Folgen. Nicht der Schaden durch die verendeten drei Hühner sind die fatalen Auswirkungen, sondern die Gefahr, dass diese Haltung z.B. durch Schadnager, Wildvögel und Hauskatzen zum Übertragungsherd für professionelle Geflügelbetriebe im näheren und weiteren Umkreis werden.
So kann letztendlich ein Dreihühnerbetrieb aus falscher Einschätzung des von ihm ausgehenden Gefahrenpotentials das existentielle Ende von Betrieben bedeuten, welche durch die Geflügelhaltung ihren Lebensunterhalt bestreiten.
So kann letztendlich ein Dreihühnerbetrieb aus falscher Einschätzung des von ihm ausgehenden Gefahrenpotentials das existentielle Ende von Betrieben bedeuten, welche durch die Geflügelhaltung ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Meldepflicht der Geflügelhaltung von wesentlicher Bedeutung für die Seuchenvorsorge!
Der Beginn der Geflügelhaltung - bereits ab einem Stück Geflügel erforderlich - ist binnen einer Woche bei der Behörde (Amtstierarzt) zu melden. Details zu den Meldeerfordernissen sind in der oben angeführten Information aufrufbar. Professionelle Geflügelhalter sind über die dafür vorgesehenen agrarischen Systeme erfasst.
Sollten Geflügelhalter bisher die Meldung übersehen haben, so wird ersucht, diese Meldung dringend nachzuholen.
Im Falle des Auftretens der Geflügelpest, ist es für die Behörde zur Verhinderung der Seuchenverbreitung von wesentlicher Bedeutung, über die Geflügelhalter in dem Gefahrengebiet informiert zu sein, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere.
Sollten Geflügelhalter bisher die Meldung übersehen haben, so wird ersucht, diese Meldung dringend nachzuholen.
Im Falle des Auftretens der Geflügelpest, ist es für die Behörde zur Verhinderung der Seuchenverbreitung von wesentlicher Bedeutung, über die Geflügelhalter in dem Gefahrengebiet informiert zu sein, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere.
Kennzeichnung "Freilandeier“ trotz Stallpflicht 16 Wochen möglich!
Aus den Erfahrungen der Stallpflicht der letzten Jahre hat man über die EU Vermarktungsnormen für Eier die Möglichkeit geschaffen, dass auch im Falle einer erforderlichen Stallpflicht Eier von Freilandbetrieben über einen Zeitraum von 16 Wochen weiter als Freilandeier vermarktet werden dürfen.
Biosicherheitsbroschüre als Hilfestellung für alle Geflügelhalter!
Von Seiten der Landwirtschaftskammer Österreich wurde eine LFI Broschüre zur Biosicherheit für Geflügelbetriebe erstellt. Bei Berücksichtigung der darin angeführten Maßnahmen kann ein wesentlicher Beitrag zur Gesunderhaltung der Geflügelbestände geleistet werden.