Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Karriere
  • Presse
  • Broschüren & Infomaterial
  • Kontakt
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Niederösterreich logo
LK Niederösterreich logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Bildungs- und Beratungspartnerschaft
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Bauen | Energie | Technik
    • Direktvermarktung & Urlaub am Bauernhof
    • Biologische Produktion
    • Landwirtschaftliche Apps
    • LK-Wissen
      • LK-Wissen
      • Tierhaltung
      • Forstrecht
      • Direktvermarktung
      • Urlaub am Bauernhof
      • Buschenschank
  • Niederösterreich
    • Niederösterreich
    • Entlastungsmaßnahmen
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Zukunftsplan 2020-2025
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Über die LK Niederösterreich
      • Gremien der Landwirtschaftskammer
      • Vereine und Verbände
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Karriere
      • Kontakt
      • Anfahrtsplan
    • Agrarkommunikation
      • Agrarkommunikation
      • Gesellschaftsdialog
      • Presse
      • Mediensplitter
      • Die Landwirtschaft
      • Daten & Zahlen zur Land- und Forstwirtschaft
    • Broschüren und Infomaterial
      • Broschüren und Infomaterial
      • Serviceinformationen
    • Forschung für Feld und Hof
      • Forschung für Feld und Hof
      • Projekt Knoblauchanbau
      • Projekt Rübenanbau
      • Projekt Braugerstenanbau
      • Projekt Innovation Farm
      • Projekt Geo-Informations-Systeme
      • Projekt Boost für den Bioanbau
      • Projekt SoilSaveWeeding
      • Projekt Biodiverse Anbauverfahren
    • Fotogalerie
    • Wetter
    • Bezirksbauernkammer
      • Bezirksbauernkammer
      • Amstetten und Waidhofen/Ybbs
      • Baden, Bruck/Leitha – Schwechat und Mödling
      • Gmünd und Zwettl
      • Gänserndorf und Mistelbach
      • Hollabrunn und Korneuburg
      • Horn und Waidhofen/Thaya
      • Krems und Tullnerfeld
      • Lilienfeld und St. Pölten
      • Melk und Scheibbs
      • Neunkirchen und Wr. Neustadt
  • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Eier & Geflügel
    • Milch
    • Schafe | Lämmer | Ziegen
    • Wild
    • Getreide & Futtermittel
    • Erdäpfel
    • Gemüse | Obst | Wein
    • Holz
    • Indizes
    • Analyse
    • Download Marktberichte
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Schweinegesundheitsverordnung
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Fische & Verarbeitung
      • Ökosystem Teich & Wissenschaft
      • Bewirtschaftung & Praxis
      • Förderung & Rechtliches
      • Videos Fische
    • Bienen
    • Pferde
    • Tierhaltung Allgemeines
    • Videos Rind
    • Futtermittel-Plattform
      • Futtermittel-Plattform
      • Angebote
      • Nachfrage
      • Angebot oder Nachfrage veröffentlichen
      • Informationen zur Futtermittel-Plattform
    • Viehauftrieb-Plattform
      • Viehauftrieb-Plattform
      • Angebote
      • Nachfrage
      • Angebot oder Nachfrage veröffentlichen
      • Informationen zur Viehauftrieb-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Sozial- und Arbeitsrecht
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
    • LK-Sozialversicherungsrechner
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung(current)1
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation(current)2
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof - Einstieg und Qualität
    • Urlaub am Bauernhof - Vermarktung & Kalkulation
    • Schule am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Bildungs- und Beratungspartnerschaft
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Bauen | Energie | Technik
    • Direktvermarktung & Urlaub am Bauernhof
    • Biologische Produktion
    • Landwirtschaftliche Apps
    • LK-Wissen
      • LK-Wissen
      • Tierhaltung
      • Forstrecht
      • Direktvermarktung
      • Urlaub am Bauernhof
      • Buschenschank
  • LK in den Bundesländern
    • Österreich
    • Burgenland
    • Kärnten
    • Niederösterreich
    • Oberösterreich
    • Salzburg
    • Steiermark
    • Tirol
    • Vorarlberg
    • Wien
  • beratung © Archiv
    BERATUNG
  • allgemein © Archiv
    BILDUNG
  • mitarbeiter © Archiv
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Die Landwirtschaft © Archiv
    Die Landwirtschaft
  • futtermittel_plattform © Archiv
    Futtermittel-Plattform
  • Logo Kleinanzeigen Kleinanzeigen
  • Kontakt
  • Betriebsrestaurant
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  1. LK Niederösterreich
  2. Diversifizierung
  3. Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
  • Drucken
  • Empfehlen
26.06.2019 | von Lydia Teufl, Marianne Karall

Gewinnermittlung in der Direktvermarktung

Der folgende Fachartikel bietet eine inhaltliche Übersicht über den Vortrag der LBG zum Thema "Aufzeichnungspflichten und Gewinnermittlung in der Direktvermarktung“, abgehalten am 14.03.2019 in Gols. Als Referentin fungierte MMag. Birgit Leitner-Schneider.

© Teufl/LK Burgenland
© Teufl/LK Burgenland
Direktvermarktung ist für viele Bäuerinnen und Bauern zu einem wichtigen Standbein geworden und zählt zu den häufigsten bäuerlichen Nebentätigkeiten. Zu den Grundvoraussetzungen für das Vorliegen einer bäuerlichen Nebentätigkeit und einer Abgrenzung zu einem Gewerbe zählen:
o Das Führen eines land-oder forstwirtschaftlichen Betriebes mit Pflichtversicherung bei der SVB
o Die Wahrung eines land- und forstwirtschaftlichen Charakters
o Das Vorliegen eines Naheverhältnisses der Nebentätigkeiten zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb

Die Einnahmen die aus Verarbeitungserzeugnissen erzielt werden, zählen bis zu einer Grenze von 33.000 Euro zu den Einnahmen aus der Land- und Forstwirtschaft, ohne jedoch abpauschaliert zu sein.
Die Art der notwendigen steuerlichen Aufzeichnungen hängt von der Art der Gewinnermittlung ab.

Zu unterscheiden sind hier:

Vollpauschalierung

Als vollpauschaliert wird ein Betrieb eingestuft, der einen EHW von höchstens 75.000 Euro, bis 60 ha reduzierte landw. Nutzfläche, max. 120 Vieheinheiten und einen Jahresumsatz von max. 400.000 Euro erwirtschaftet. Der Gewinn kann somit mit einem Durchschnittssatz (42%) vom EHW ermittelt werden.

Die Einkünfte, welche aus der Vermarktung von Be-und Verarbeitungserzeugnissen bezogen werden, müssen im Rahmen einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt werden. Hier sieht die Pauschalierungsverordnung pauschale Ausgaben von 70% vor.

Teilpauschalierung

In eine Teilpauschalierung fällt ein Betrieb wenn der EHW zwischen 75.000 Euro und 130.000 Euro liegt, oder über 60 ha reduzierte landw. Nutzfläche selbst bewirtschaftet werden, oder der Betrieb über 120 erzeugter oder gehaltener Vieheinheiten hält, sowie bei einem Höchstjahresumsatz von max. 400.000 Euro.

Die Einnahmen – auch jene aus der Be- und Verarbeitung - müssen aufgezeichnet werden. Der Gewinn aus der Landwirtschaft wird durch den Ansatz von pauschalen Betriebsausgaben in der Höhe von 70% der Einnahmen ermittelt. Bei Veredelungsbetrieben (Schweine-, Rinder-, Schaf-, Ziegen-, oder Geflügelhaltung) müssen, die mit diesen Tätigkeiten in Verbindung stehenden pauschalen Betriebsausgaben mit 80% angesetzt werden. Die Grenze bei den Einnahmen aus der Be- und Verarbeitung bleibt bei max. 33.000 Euro und bei 70%. Liegen hier die Einnahmen über 33.000 Euro ist auch hier eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erforderlich.

Einnahmen-Ausgaben Rechnung

Für nichtbuchführungspflichtige Betriebe mit einem EHW über 130.000 Euro bis 150.000 Euro, bzw. einem Nettoumsatz von über 400.000 Euro bis 550.000 Euro, ist eine Gewinnermittlung durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung notwendig, dies betrifft auch den Bereich der Direktvermarktung.

Doppelte Buchführung

Verfügt ein Betrieb über einen EHW von mehr als 150.000 Euro und/oder über einen Jahresumsatz von mehr als Netto 550.000 Euro, ist der Landwirt buchführungspflichtig. Es müssen somit alle Einnahmen und Ausgaben aus der Vermarktung von be- und verarbeiteten Produkten steuerlich im Rahmen einer doppelten Buchführung erfasst und eine Bilanz erstellt werden. Buchführungspflichtige Betriebe unterliegen den Regeln des Umsatzsteuergesetzes.

Wann handelt es sich in der Direktvermarktung um Landwirtschaft oder Gewerbe?

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass eine steuerliche Zuordnung von Einkünften aus be- und verarbeiteten Produkten von der Höhe der Einnahmen abhängig ist. Einnahmen bis zu einer Grenze von max. 33.000 Euro (inkl. Ust.) welche man durch den Verkauf von be- und verarbeiteten Produkten erwirtschaftet, zählen grundsätzlich zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft.

Vorsicht: In den Betrag von 33.000 Euro sind auch die Einnahmen aus land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten wie Fuhrwerksleistungen, Holzakkord und kommunale Dienstleistungen etc. zu zählen. Wird die Grenze von 33.000 Euro überschritten, gelten diese Einnahmen ab dem ersten Euro zu Einkünften aus einem Gewerbebetrieb. Einnahmen aus Zimmervermietung (UaB) oder jene aus einem Wein- oder Mostbuschenschank, sowie Einnahmen aus dem Verkauf von Urprodukten sind für die Abgrenzung zu einem Gewerbe nicht relevant und werden auch nicht in die Grenze von 33.000 Euro eingerechnet.

Werden Einnahmen aus Nebentätigkeiten erwirtschaftet und be- und verarbeitete Produkte verkauft, muss die bewirtschaftete lw. Nutzfläche mind. 5 ha betragen, für Garten- oder Weinbau gilt eine Grenze von 1 ha. Bei Unterschreitung dieser Flächengrenzen ist eine Unterordnung von Be- und Verarbeitung bzw. der Nebentätigkeit glaubhaft zu machen, ist dies nicht möglich liegen somit Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb vor.

Was darf als Landwirt Ab-Hof oder im Bauernladen verkauft werden?

Eigene Urprodukte (laut Bundesgesetzblatt zur Urprodukteverordnung) dürfen generell ohne Beschränkung verkauft werden, die Ust. ist für den Verkauf dieser Produkte pauschaliert.

Eigene be- und verarbeitete Produkte dürfen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebes bis zu einer Grenze von 33.000 Euro verkauft werden. Für die pauschale Gewinnermittlung gelten die Einnahmen -70%. Die Ust. ist dafür pauschaliert. Ein Gewerbe liegt vor, wenn die Einnahmen aus der Be- und Verarbeitung die 33.000 Eur- Grenze überschreiten.

Was und wieviel darf von anderen Landwirten im Bauerladen mitverkauft werden?

Grundsätzlich sind alle Produkte von anderen Landwirten zu kennzeichnen (auf eigenem Brett mit Namen des Landwirtes) und auch im Namen und auf Rechnung des anderen Landwirtes zu verkaufen. Produkte anderer Landwirte dürfen nur auf Lieferschein bezogen und nie von diesem zugekauft werden, auch der Verkauf von Handelswaren ist nicht erlaubt, ansonsten würde es sich um einen gewerblichen Betrieb handeln. Beim Verkauf von Urprodukten eines anderen Landwirtes besteht keine mengenmäßige Begrenzung.

Die Ust. für den Verkauf der Urprodukte ist pauschaliert. Werden be- und verarbeitete Produkte eines anderen Landwirtes im Bauernladen verkauft, müssen auch diese gekennzeichnet und auf Namen und Rechnung desselben verkauft werden. Der Produzent der verkauften be- und verarbeiteten Produkte muss in diesem Fall darauf achten ob er die Grenze von 33.000 Euro überschreitet.

In welchem Ausmaß sind Zukäufe zulässig?

Einnahmen aus dem Verkauf zugekaufter landw. Produkte gehören nur dann zur Land- und Forstwirtschaft, wenn der Einkaufswert des Zukaufes nicht mehr als 25% des Umsatzes des betreffenden Betriebsteiles beträgt.

Beispiel: Ein Landwirt produziert unter anderem Erdbeeren, sein Umsatz aus der Landwirtschaft beträgt 45.000€, der Umsatz aus seiner Erdbeerproduktion beträgt 10.000 Euro. Somit darf er im Rahmen der Landwirtschaft maximal um 2.500 Euro Erdbeeren zukaufen. Geht ein Zukauf jedoch über diese zulässige Grenze hinaus, führt dies zu einem Gewerbebetrieb und zwar für jenen Betriebsteil in dem der Zukauf getätigt wurde. Sollte der Zukauf fremder Erzeugnisse jedoch nach einem Ernteausfall über 25% liegen, kommt diese Grenze nicht zur Anwendung. Tiere und tierische Produkte dürfen nicht zugekauft werden!

Zukäufe für be- und verarbeitete Produkte:

Es müssen überwiegend eigene Naturprodukte (Urprodukte) zur Be- und Verarbeitung herangezogen werden. Ein Zukauf ist im Rahmen der Be- und Verarbeitung von bis zu 49% an Naturprodukten gestattet. Das eigene Naturprodukt muss sowohl mengen als auch wertmäßig mit mind. 51% überwiegen. Dies gilt auch für Erzeugnisse der tierischen Produktion, bei Wurst und Selchware ist ein Zukauf von landw. Nutztieren bis zu 49% erlaubt. Die zugekauften und selbst hergestellten Produkte müssen jedoch gemeinsam be- und verarbeitet werden. Der Anteil des eigenen Urproduktes in einer Wurst sollte beispielsweise mengen- und wertmäßig mind. 51% betragen. Beispiel: Produziert ein schweinehaltender Betrieb eine Wurst aus Schweine- und Rindfleisch, müssen die Menge und der Wert der eigenen Erzeugnisse (Schweinefleisch) mit 51%, dem der zugekauften Produkte (Gewürze, Rindfleisch etc.) übersteigen.

Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung

Alle in der Urprodukteverordnung nicht angeführten Produkte zählen zur Be- und Verarbeitung. Der Verkauf von Urprodukten aus der entsprechenden Verordnung wird in der Flächenpauschalierung abgegolten. Es besteht eine An- und Abmeldepflicht beim Verkauf von be- und verarbeiteten Erzeugnissen die innerhalb eines Monats ab Beginn des Verkaufes und bei der Beendigung dieser Nebentätigkeit erfolgen muss. Der Betriebsführer ist dahingehend aufzeichnungspflichtig und muss die Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf seiner be- und verarbeiteten Produkte spätestens bis 30. April (bis zu diesem Datum muss die Meldung eingelangt sein) des Folgejahres der SVB melden.

Weitere Fachinformation

  • Was Direktvermarktung möglich macht
  • Direktvermarktung: Checkliste erleichtert den Einstieg
  • Mit meinem Buschenschank am Puls der Zeit
  • Abo-Kisten - die bunte Vielfalt in der Kiste
  • Onlineshop - der beliebte Vertriebsweg mit seinen rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Automaten als Vertriebsweg in der Direktvermarktung
  • Selbstbedienungsläden oder -hütten zunehmend beliebter
  • Vertriebswege und ihre Rahmenbedingungen
  • Produktpreiskalkulation in der Direktvermarktung
  • Professionelles Krisenmanagement in der Direktvermarktung
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • 1 (current)
  • 2
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
11 Artikel | Seite 1 von 2

Bilden Sie sich weiter Kursangebote

  • 17.01.2024

    Schulung Lebensmittelhygiene und Allergeninformation

  • 24.01.2024

    Webinar: Werben auf Facebook

  • alle Kurse Direktvermarktung anzeigen

Landwirtschaftskammern

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Initiativen und Partner

  • ARGE Meister in NÖ
  • Betriebsrestaurant "Zum Landwirt"
  • Die Bäuerinnen in Niederösterreich
  • Erlebnis Bauernhof
  • Futtermittellabor Rosenau
  • Gutes vom Bauernhof
  • Innovationfarm
  • Landjugend Niederösterreich
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) NÖ
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle NÖ
  • Lebensqualität Bauernhof
  • LK Technik Mold
  • lk digital
  • lk projekt
  • lk warndienst
  • Tiergesundheitsdienst NÖ
  • Landwirtschaft verstehen
  • Wir tragen Niederösterreich
  • Green Care Österreich

Über uns

Lk Online © 2023 noe.lko.at

Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten

Telefon: +43 (0)5 0259
E-Mail: office@lk-noe.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Instagram
  • Pinterest
  • Facebook
  • Youtube
© Teufl/LK Burgenland
© Teufl/LK Burgenland