Grundinanspruchnahme im öffentlichen Interesse – GI
Neu ist allerdings, dass ab Tätigkeitsbeginn in der Natur innerhalb von 15 Tagen eine Meldung an die AMA mit entsprechenden Belegen über die GI erfolgen muss.
Beispiele dazu können sein:
Beispiele dazu können sein:
- Tätigkeiten der OMV (Leitungsbau, Grabungen, Bohrungen)
- Tätigkeiten der GasConnect oder APG (Leitungsbau, Grabungen)
- Tätigkeiten der ASFINAG (Erdablagerung, archäologische Grabungen, vorübergehende Nutzung von Flächen)
- Kommunale Arbeiten (z.B. Kanalbau, Gasleitung, etc.)