Grundstücksbezogene ÖPUL-Maßnahmen - Flächenzugang 2020 nicht mehr prämienfähig
Ein Flächenzugang liegt vor, wenn im Jahr 2020 eine Fläche erstmals in eine grundstücksbezogene Maßnahme eingebracht wird. Wobei der Herbstantrag bereits zum Antragsjahr 2020 zu zählen ist.
Beispiel:
Ein Biobetrieb bekommt Flächen von einem Nicht-Biobetrieb oder ein UBB-Betrieb bekommt Flächen von einem Nicht-UBB-Teilnehmer.
Kein Flächenzugang liegt vor, wenn 2019 – gemäß MFA – die Fläche an der gleichen Maßnahme teilgenommen hat.
Beispiel:
Biobetrieb pachtet von einem Bio-Teilnehmer,…
Flächenzugänge sind 2020 nicht mehr prämienfähig, das heißt, die Prämie für die grundstücksbezogene Maßnahme wird nicht gewährt. Sollte es eine Verlängerung des ÖPUL 2015 geben, so gilt dies auch in den Verlängerungsjahren. Ein Verlängerungsjahr wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit geben – eventuell auch ein zweites.
Bei Flächentäuschen, -pachtungen und –käufen ist diese Regelung in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. Aber auch betriebsinterne Änderungen von Nutzungsarten können einen Flächenzugang darstellen. Wenn beispielsweise ein Weingarten auf einer Ackerfläche ausgepflanzt wird und mit den Weingärten am Erosionsschutz teilgenommen wird.
Beispiel:
Ein Biobetrieb bekommt Flächen von einem Nicht-Biobetrieb oder ein UBB-Betrieb bekommt Flächen von einem Nicht-UBB-Teilnehmer.
Kein Flächenzugang liegt vor, wenn 2019 – gemäß MFA – die Fläche an der gleichen Maßnahme teilgenommen hat.
Beispiel:
Biobetrieb pachtet von einem Bio-Teilnehmer,…
Flächenzugänge sind 2020 nicht mehr prämienfähig, das heißt, die Prämie für die grundstücksbezogene Maßnahme wird nicht gewährt. Sollte es eine Verlängerung des ÖPUL 2015 geben, so gilt dies auch in den Verlängerungsjahren. Ein Verlängerungsjahr wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit geben – eventuell auch ein zweites.
Bei Flächentäuschen, -pachtungen und –käufen ist diese Regelung in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. Aber auch betriebsinterne Änderungen von Nutzungsarten können einen Flächenzugang darstellen. Wenn beispielsweise ein Weingarten auf einer Ackerfläche ausgepflanzt wird und mit den Weingärten am Erosionsschutz teilgenommen wird.
"Grundstücksbezogene ÖPUL-Maßnahmen“
- Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)
- Biologische Wirtschaftsweise – Gesamtbetrieb
- Biologische Wirtschaftsweise – Teilbetrieb (BIO)
- Naturschutzmaßnahme (WF, ENP)
- Immergrün
- Erosionsschutz Obst/Wein/Hopfen
- Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel
- Verzicht auf Herbizide und/oder Insektizide Wein/Hopfen
- Bewirtschaftung von Bergmähwiesen (M)
- Silageverzicht – nur Grünland betroffen
- Vorbeugender Oberflächengewässerschutz (OG)
- Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen (AG)