12.04.2017 |
von Joachim Mandl
Gut vorbereitet in die Bio-Kontrolle
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Alle Jahr wieder, findet am Biobetrieb die Bio-Kontrolle statt. Der Gedanke daran löst selten Jubelschreie aus, man sollte sich aber im Klaren sein, dass diese Dienstleistung vom Betriebsführer selbst beauftragt wurde. Außerdem wissen wir um die immense Wichtigkeit der Bio-Kontrolle, vor allem, wenn es um Konsumentenvertrauen und Glaubwürdigkeit unserer hochwertigen Bio-Produkte geht.
Bei einem Rundgang mit Inspektion aller für die biologische Produktion relevanten Bereiche (Stallungen, Lager- und Verarbeitungsräume, landwirtschaftliche Flächen, usw.), verschafft sich das Kontrollorgan einen Überblick über den Betrieb. Schon hier wird darauf geachtet, ob die eventuell bei der letzten Kontrolle festgestellten Abweichungen wie vereinbart behoben wurden. Danach erfolgt die Durchsicht der betrieblichen Aufzeichnungen und Dokumentationen. Diese Überprüfung stellt einen integralen Bestandteil der Bio-Kontrolle dar, denn nur so können die Schritte der Produktion sowie Stoff- und Mengenflüsse der letzten Monate nachvollzogen werden. Es gibt grundsätzlich keine verpflichtende Form, wie Aufzeichnungen zu führen sind, empfehlenswert ist es jedoch, die Aufzeichnungsblätter der Kontrollstellen zu verwenden. Bestehende Aufzeichnungssysteme, wie z.B. das Tierbestandsverzeichnis, der ÖDüPlan mit Bio-Modul, etc. gelten in der Regel auch für die Bio-Kontrolle.
Vielleicht erscheint es oft lästig und überflüssig alles aufzuschreiben und aufzubewahren, für die Bio-Kontrolle sind diese Unterlagen aber essentiell. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Aufzeichnungen und Dokumentationen übersichtlich, lückenlos und aktuell geführt werden, so können Sie sich bei der nächsten Bio-Kontrolle womöglich viel Zeit, Ärger und Kosten sparen. Wir hören immer wieder von Kontrollstellen, dass speziell bei der Überprüfung der betrieblichen Unterlagen relativ viele Abweichungen festgestellt werden. Es scheint daher ratsam, sich für Aufzeichnungen und Dokumentationen fixe Zeiten einzuplanen.
Nach Rücksprache mit den Kontrollstellen sollte vermehrt auf folgende Punkte geachtet werden:
• Belege/Aufzeichnungen von Saatgut- (auch Sackanhänger) und Düngerzukäufen, Tier- und Futterzukäufen, über Tierbehandlungen, über vermarktete Produkte, etc. aufbewahren und bereithalten.
• Eingangsprüfung bei Zukäufen - Bio-Hinweis auf Belegen und Bio-Zertifikat des Verkäufers vorhanden?
• Richtige Deklaration bei Verkäufen - oft Falschdeklaration wegen nicht eingehaltener Umstellungszeiten v.a. bei Rindern bzw. falsch ausgefüllte Lieferscheine, z.B. Viehverkehrsscheine.
• Vermarktete Bio-Produkte müssen am Zertifikat aufscheinen, neue Betriebszweige bitte der Kontrollstelle melden.
• Bei Verwendung von konventionellem, ungebeiztem Saatgut muss genehmigtes Saatgutansuchen aufliegen.
• Flächenzugänge innerhalb von 14 Tagen der Kontrollstelle melden.
• Einhaltung und Dokumentation der doppelten Wartezeit bei Tierbehandlungen.
• Wenn Lohntätigkeiten von konventionellen Verarbeitern in Anspruch genommen werden, muss entsprechende Vereinbarung aufliegen.
• Bei Lagerung von konventionellem Futter (z.B. für Wild), nicht erlaubten Pflanzenschutzmitteln (z.B. für Forst) und Düngern muss die Kontrollstelle Sanktionen aussprechen.
• Alle Futtermittel müssen biotauglich sein. Der Tierarzt kann keine konventionellen Futtermittel (z.B. Ergänzungsfuttermittel) „verschreiben“ (siehe Betriebsmittelkatalog).
• Die Tierhaltung muss den Biorichtlinien entsprechen - z.B. regelmäßiger Freigeländezugang, Auslauf und Gruppenhaltung bei Kälbern ab der ersten Lebenswoche, Raufuttergabe bei Schweinen, Unterschlupfmöglichkeiten im Grünauslauf bei Geflügel, etc.
• Ermittlung und Dokumentation der Weideverpflichtung mittels Weiderechner.
Die genannten Punkte entsprechen in keiner Weise einer vollständigen Auflistung, sie soll Ihnen aber zeigen, wo laut Kontrollstellen häufig Fehler passieren. Viele Abweichungen sind einfach vermeidbar, sofern man sie im Hinterkopf behält und sich regelmäßig seinen Aufzeichnungen widmet.
Bei einem Rundgang mit Inspektion aller für die biologische Produktion relevanten Bereiche (Stallungen, Lager- und Verarbeitungsräume, landwirtschaftliche Flächen, usw.), verschafft sich das Kontrollorgan einen Überblick über den Betrieb. Schon hier wird darauf geachtet, ob die eventuell bei der letzten Kontrolle festgestellten Abweichungen wie vereinbart behoben wurden. Danach erfolgt die Durchsicht der betrieblichen Aufzeichnungen und Dokumentationen. Diese Überprüfung stellt einen integralen Bestandteil der Bio-Kontrolle dar, denn nur so können die Schritte der Produktion sowie Stoff- und Mengenflüsse der letzten Monate nachvollzogen werden. Es gibt grundsätzlich keine verpflichtende Form, wie Aufzeichnungen zu führen sind, empfehlenswert ist es jedoch, die Aufzeichnungsblätter der Kontrollstellen zu verwenden. Bestehende Aufzeichnungssysteme, wie z.B. das Tierbestandsverzeichnis, der ÖDüPlan mit Bio-Modul, etc. gelten in der Regel auch für die Bio-Kontrolle.
Vielleicht erscheint es oft lästig und überflüssig alles aufzuschreiben und aufzubewahren, für die Bio-Kontrolle sind diese Unterlagen aber essentiell. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Aufzeichnungen und Dokumentationen übersichtlich, lückenlos und aktuell geführt werden, so können Sie sich bei der nächsten Bio-Kontrolle womöglich viel Zeit, Ärger und Kosten sparen. Wir hören immer wieder von Kontrollstellen, dass speziell bei der Überprüfung der betrieblichen Unterlagen relativ viele Abweichungen festgestellt werden. Es scheint daher ratsam, sich für Aufzeichnungen und Dokumentationen fixe Zeiten einzuplanen.
Nach Rücksprache mit den Kontrollstellen sollte vermehrt auf folgende Punkte geachtet werden:
• Belege/Aufzeichnungen von Saatgut- (auch Sackanhänger) und Düngerzukäufen, Tier- und Futterzukäufen, über Tierbehandlungen, über vermarktete Produkte, etc. aufbewahren und bereithalten.
• Eingangsprüfung bei Zukäufen - Bio-Hinweis auf Belegen und Bio-Zertifikat des Verkäufers vorhanden?
• Richtige Deklaration bei Verkäufen - oft Falschdeklaration wegen nicht eingehaltener Umstellungszeiten v.a. bei Rindern bzw. falsch ausgefüllte Lieferscheine, z.B. Viehverkehrsscheine.
• Vermarktete Bio-Produkte müssen am Zertifikat aufscheinen, neue Betriebszweige bitte der Kontrollstelle melden.
• Bei Verwendung von konventionellem, ungebeiztem Saatgut muss genehmigtes Saatgutansuchen aufliegen.
• Flächenzugänge innerhalb von 14 Tagen der Kontrollstelle melden.
• Einhaltung und Dokumentation der doppelten Wartezeit bei Tierbehandlungen.
• Wenn Lohntätigkeiten von konventionellen Verarbeitern in Anspruch genommen werden, muss entsprechende Vereinbarung aufliegen.
• Bei Lagerung von konventionellem Futter (z.B. für Wild), nicht erlaubten Pflanzenschutzmitteln (z.B. für Forst) und Düngern muss die Kontrollstelle Sanktionen aussprechen.
• Alle Futtermittel müssen biotauglich sein. Der Tierarzt kann keine konventionellen Futtermittel (z.B. Ergänzungsfuttermittel) „verschreiben“ (siehe Betriebsmittelkatalog).
• Die Tierhaltung muss den Biorichtlinien entsprechen - z.B. regelmäßiger Freigeländezugang, Auslauf und Gruppenhaltung bei Kälbern ab der ersten Lebenswoche, Raufuttergabe bei Schweinen, Unterschlupfmöglichkeiten im Grünauslauf bei Geflügel, etc.
• Ermittlung und Dokumentation der Weideverpflichtung mittels Weiderechner.
Die genannten Punkte entsprechen in keiner Weise einer vollständigen Auflistung, sie soll Ihnen aber zeigen, wo laut Kontrollstellen häufig Fehler passieren. Viele Abweichungen sind einfach vermeidbar, sofern man sie im Hinterkopf behält und sich regelmäßig seinen Aufzeichnungen widmet.