Häckseln oder Mähen ohne Abtransport und Walzen von ÖPUL-Begrünungen
Verbote bis inklusive 31. Oktober
Bis inklusive 31. Oktober dürfen folgende Flächen weder gehäckselt, gemäht ohne Abtransport noch gewalzt werden:
- die Begrünungsvarianten 2 bis 6 der ÖPUL-Maßnahme "Zwischenfruchtbegrünung"
- Zwischenfrüchte, die über den Winter bestehen bleiben und bei Teilnahme am "System Immergrün".
Was ab dem 1. November zu beachten ist
Ab 1. November sind Häckseln, Mähen oder Walzen auf diesen Zwischenfrüchten dann zulässig, wenn zu erwarten ist,
- dass die Pflanzen erneut nachwachsen und
- weiter eine Erosionsschutzwirkung über Wurzel und gehäckseltes Pflanzmaterial sowie
- eine Wirkung betreffend Nitratrückhalt - ebenfalls über aktives Wurzelwachstum und nachwachsende Pflanzen