Investitionen der Weinmarktordnung – ab August 2023
Die Lieferung, Rechnungslegung und Bezahlung darf erst nach Einreichen des Antrages bei der AMA erfolgen!
Folgende Punkte sind neu:
Sollte die Hilfestellung durch die Bezirksbauernkammer bei der Antragstellung gewünscht werden, so sind unbedingt die entsprechenden Kostenvoranschläge vorzubereiten und ein Termin zu vereinbaren. (BBK Krems 05 0259 40951, BBK Tullnerfeld 05 0259 41751)
Folgende Punkte sind neu:
- Die Antragstellung erfolgt über die Digitale Förderplattform der AMA (DFP) und ist ausschließlich mit einer gültigen Handysignatur der vertretungsbefugten Person möglich!
- Bei Fördergegenständen, für die Referenzkosten festgelegt sind, ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen. Liegt der Kostenvoranschlag unter den Referenzkosten, wird der Antrag genehmigt. Liegt dieser über den Referenzkosten, sind insgesamt drei Kostenvoranschläge und zusätzlich eine Begründung für die Notwendigkeit des Fördergegenstandes in der beabsichtigten Ausprägung vorzulegen, um die erhöhten Kosten genehmigt zu bekommen. Andernfalls wird der Antrag mit den Referenzkosten gedeckelt.
- Bei Maßnahmen ohne Referenzkosten müssen bis zu einem Wert von 5.000 € (netto) ein, über 5.000 € bis 10.000 € (netto) zwei und über 10.000 € (netto) drei Kostenvoranschläge vorgelegt werden.
Sollte die Hilfestellung durch die Bezirksbauernkammer bei der Antragstellung gewünscht werden, so sind unbedingt die entsprechenden Kostenvoranschläge vorzubereiten und ein Termin zu vereinbaren. (BBK Krems 05 0259 40951, BBK Tullnerfeld 05 0259 41751)