Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben
Um die
Förderungsmöglichkeit eines Vorhabens nicht zu verlieren, ist es unbedingt
notwendig, dass vor Umsetzungsbeginn des Vorhabens (Bestellung, Lieferung etc.)
ein Antrag auf Investitionsförderung gestellt wird. Erst nach Annahme dieses
Antrages durch die bewilligende Stelle kann mit der Umsetzung des Vorhabens
begonnen werden, ansonsten ist das gesamte Projekt nicht förderfähig. Alle
eingereichten Projekte werden erst nach Durchlaufen eines Auswahlverfahrens
genehmigt oder abgelehnt. Daher ist eine Vorlaufzeit vor Projektbeginn
unbedingt notwendig, um Klarheit über die Förderwürdigkeit des eigenen
Projektes zu haben.
Sollten sich im Zuge der Projektumsetzung Änderungen
ergeben (Maße, Kosten, Bewirtschafter etc.), so muss dieser Umstand sofort der
bewilligenden Stelle mitgeteilt werden, damit die Förderungszusage aufrecht
bleiben kann.
Nähere Informationen mit möglichen Fördergegenständen und Zuschussprozentsätzen finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niederösterreich unter www.noe.lko.at.