Komposterden und Kompostsubstrate: Neue Norm sorgt für gute Ernte

Die Betreiber der dezentralen kleinstrukturierten Kompostanlagen erzeugen Kompost und Komposterden. Sie heben sich mit ihren nach der ÖNORM S 2210 hergestellten Qualitäten vom Markt ab. Sie beschreibt die Qualitätsanforderungen und die Untersuchungsmethoden.
Die Hersteller von Komposterden und Kompostsubstraten gemäß ÖNORM S 2210 halten ein Kennzeichnungsblatt für den Verkauf bereit und geben es dem Käufer, der ein solches auch verlangen kann.
Die Hersteller von Komposterden und Kompostsubstraten gemäß ÖNORM S 2210 halten ein Kennzeichnungsblatt für den Verkauf bereit und geben es dem Käufer, der ein solches auch verlangen kann.
Was muss im Kennzeichnungsblatt stehen?
Das Kennzeichnungsblatt muss folgende Informationen beinhalten:
- Name und Anschrift des Herstellers oder des für das Inverkehrbringen Verantwortlichen sowie das Erzeugungsland;
- "Komposterde gemäß ÖNORM S 2210" oder "Kompostsubstrat gemäß ÖNORM S 2210", Handelsbezeichnung (Produktname), Anwendungsbereich, Einsatzgebiet, Anwendungshinweis, maximal aufzubringende Schichtdicke;
- Ausgangsmaterialien
- Summe aller organischen Komponenten als Volumenanteil in Prozent sowie die Art und Qualitätsklasse der Komposte, wie Qualitätskompost der Klasse A bzw. A+, Qualitätsklärschlammkompost,
- Summe aller mineralischen oder vorwiegend mineralischen Komponenten als Volumenanteil in Prozent,
- Summe aller Zuschlagstoffe als Volumenanteil in Prozent,
- zugesetzte Düngemitteltypen nach DMVO 2004. Alle Ausgangsmaterialien sind namentlich nach ihrem Volumenanteil in abnehmender Reihung anzugeben.
- Qualitätskriterien
- Salzgehalt, pH-Wert, C/N-Verhältnis, organische Substanz, maximale Maschenweite (Siebung). Bei einem Kompostanteil an Volumen von weniger als 25% ist auch der TOC-Wert anzugeben. Er gibt den gesamten organischen Kohlenstoff an.
- Nährstoffgehalte
Stickstoff (NO3N + NH4N) in CaCl2, Phosphor als P2O5 in CAL, Kalium als K2O in CAL. Die Nährstoffgehalte sind anzugeben. Eine Toleranz ist im Schwankungsbereich von ± 50% zulässig. - Biologische Eigenschaften: Keimverzögerung, keimfähige Samen und austriebsfähige Pflanzenteile.
- Anwendungshinweis
Bei Komposterden, die gemäß ÖNORM S 2210 hergestellt werden, findet eine zulässige Verwertung mit der sachgerechten Verwendung statt. Dies gilt nicht für Komposterden oder Kompostsubstrate, die ausschließlich aus Produkten hergestellt werden. Die vorgeschriebene Kennzeichnung hat in deutscher Sprache deutlich sichtbar sowie allgemein verständlich auf dem Lieferschein, auf der Rechnung oder auf einem Warenbegleitpapier zu erfolgen.
Genormte Komposterde – Mischung dreier Komponenten
Organische Komponenten sind folgende Komposte gemäß Kompostverordnung 2001 mit einem Größtkorn nach der Absiebung < 20 Millimeter Maschenweite:
Auch Materialien (Produkte) wie Kiese, Sande, Schluffe und Tone inklusive Zuschlagstoffe gehören zu dieser Komponente. Zuschlagstoffe sind Abfälle, wie Holz- und Strohasche sowie Gesteins- oder Polierstäube oder Materialien, wie Ton- und Gesteinsmehle sowie Kalke. Sie optimieren die Komposterde für die gewünschte Anwendung.
Der Gesamtanteil der Zuschlagstoffe ist mit maximal 7% des Volumens begrenzt. Asche ist mit maximal zwei und Gesteins- oder Polierstäube sind mit maximal 5% des Volumens des Gesamtanteils an Zuschlagstoffen begrenzt.
Bei Holzasche und Strohasche als Abfall, gibt es die Abfallspezifizierung mit dem Code 70 für Rostasche und dem Code 72 für Flugasche; beide aus Biomassefeuerungen, Qualitätsklasse A.
Die Gesteinsstäube als Abfall sind eingeschränkt auf Basalt-, Diabas-, Lavagesteine und deren Mehle.
- Qualitätskompost der Klasse A bzw. A+,
- Qualitätsklärschlammkompost.
- Spezifizierungscode 30
Klasse A1 – keine Anwendungseinschränkung - Spezifizierungscode 31
Klasse A2 – nur im nichtlandwirtschaftlichen Bereich - Spezifizierungscode 32
Klasse A2-G – nur im nichtlandwirtschaftlichen Bereich.
Auch Materialien (Produkte) wie Kiese, Sande, Schluffe und Tone inklusive Zuschlagstoffe gehören zu dieser Komponente. Zuschlagstoffe sind Abfälle, wie Holz- und Strohasche sowie Gesteins- oder Polierstäube oder Materialien, wie Ton- und Gesteinsmehle sowie Kalke. Sie optimieren die Komposterde für die gewünschte Anwendung.
Der Gesamtanteil der Zuschlagstoffe ist mit maximal 7% des Volumens begrenzt. Asche ist mit maximal zwei und Gesteins- oder Polierstäube sind mit maximal 5% des Volumens des Gesamtanteils an Zuschlagstoffen begrenzt.
Bei Holzasche und Strohasche als Abfall, gibt es die Abfallspezifizierung mit dem Code 70 für Rostasche und dem Code 72 für Flugasche; beide aus Biomassefeuerungen, Qualitätsklasse A.
Die Gesteinsstäube als Abfall sind eingeschränkt auf Basalt-, Diabas-, Lavagesteine und deren Mehle.
Qualitätsanforderungen für die Herstellung
Für Komposterden werden ausschließlich qualitätsgesicherte organische, mineralische und vorwiegend mineralische Komponenten und Zuschlagstoffe verwendet. Der Gesamtstickstoff, der Salzgehalt, der PH-Wert und der TOC-Wert sind zu bestimmen. Für den TOC-Wert sind folgende Bereiche einzuhalten:
Komposterden in diesem Sinn werden für die Anwendungsbereiche Landwirtschaft, Hobbygartenbau und Landschaftsbau hergestellt. Kompostsubstrate werden für spezielle Anwendungsbereiche hergestellt und unterscheiden sich gegenüber den Komposterden durch die mineralischen oder vorwiegend mineralischen Komponenten sowie durch die Zuschlagstoffe.
- Salzgehalt kleiner 6 g KCL/l
- ph-Wert 6,5 bis 8,5
- TOC-Wert 3-15% der Trockenmasse
Komposterden in diesem Sinn werden für die Anwendungsbereiche Landwirtschaft, Hobbygartenbau und Landschaftsbau hergestellt. Kompostsubstrate werden für spezielle Anwendungsbereiche hergestellt und unterscheiden sich gegenüber den Komposterden durch die mineralischen oder vorwiegend mineralischen Komponenten sowie durch die Zuschlagstoffe.