Ländliche Entwicklung 2023-2027: Erstniederlassung, Investitionen
Förderung der Niederlassung von Junglandwirten
Seit 1. April können im Rahmen des neuen Programms zur ländlichen Entwicklung 2023 – 2027 Anträge für die erste Niederlassung auf einem landwirtschaftlichen Betrieb und die Aufnahme der erstmaligen Betriebsführung gestellt werden.
Eine wesentliche Änderung zur Vorperiode besteht darin, dass natürliche Personen, bei der Aufnahme der erstmaligen Bewirtschaftung nicht älter als 40 Jahre sein dürfen. Konkret bedeutet dies, dass eine natürliche Person mit der erstmaligen Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes im (Kalender-)Jahr des 40. Geburtstages beginnen muss, um die „Förderung der Niederlassung von Junglandwirten“ beantragen zu können.
Die Antragstellung selbst hat jedenfalls innerhalb eines Jahres ab Bewirtschaftungsbeginn (Anmeldung SVS) zu erfolgen.
Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inklusive Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Ebenfalls seit 1. April können in der ländlichen Entwicklung 2023–2027 Anträge für Investitionen im Bereich der Diversifizierung inklusive Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gestellt werden.
Gefördert werden bauliche und technische Investitionen einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung in folgenden Bereichen:
- Landwirtschaftlicher Tourismus und Aktivitäten der Freizeitwirtschaft sowie Bewirtung (zB Urlaub am Bauernhof, Buschenschank)
- Verbesserung der Be- und Verarbeitung,
- Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten (zB Hofläden, Verarbeitungsräume, Verkaufsräume)
- Aktivitäten im kommunalen, sozialen und sonstigen (Dienstleistungs-)Bereich (z.B. Green Care, Kompostierungsanlangen) -
- sonstige oder neue Diversifizierungsformen (zB traditionelle Handwerkstätigkeiten, landwirtschaftliche Projekte in Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie).
Gefördert werden bauliche und technische Investitionen einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung in folgenden Bereichen:
- Landwirtschaftlicher Tourismus und Aktivitäten der Freizeitwirtschaft sowie Bewirtung (zB Urlaub am Bauernhof, Buschenschank)
- Verbesserung der Be- und Verarbeitung,
- Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten (zB Hofläden, Verarbeitungsräume, Verkaufsräume)
- Aktivitäten im kommunalen, sozialen und sonstigen (Dienstleistungs-)Bereich (z.B. Green Care, Kompostierungsanlangen) -
- sonstige oder neue Diversifizierungsformen (zB traditionelle Handwerkstätigkeiten, landwirtschaftliche Projekte in Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie).
Die detaillierten Rahmenbedingungen und Fördervoraussetzungen zur Erstniederlassung als auch zu den Investitionsförderungen finden Sie unter den u.a. LINK.
Ihre zuständige Bezirksbauernkammer berät Sie auch gerne im Rahmen eines persönlichen Gesprächs.
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten: BBK Hollabrunn DW 40604 / BBK Korneuburg DW 40803
Ihre zuständige Bezirksbauernkammer berät Sie auch gerne im Rahmen eines persönlichen Gesprächs.
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten: BBK Hollabrunn DW 40604 / BBK Korneuburg DW 40803