11.02.2019 |
von Mag. Martin Längauer
Landwirtschaft gefordert: Ammoniak liegt in der Luft
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Obwohl sich, wie dem 11. Umweltkontrollbericht
zu entnehmen ist, die Luftqualität
in Österreich durch
unterschiedlichste Maßnahmen
in den letzten Jahrzehnten
verbessert hat, führt die
Belastung durch Luftschadstoffe
nach wie vor zu negativen
Auswirkungen auf
die menschliche Gesundheit
und die Umwelt. Mit der
EU-Richtlinie über die Reduktion
der nationalen Emissionen
bestimmter Luftschadstoffe
(NEC-Richtlinie) sowie
dem nationalen Emissionsgesetz
Luft, das Ende letzten
Jahres in Kraft getreten ist
und worin konkrete Reduktionsverpflichtungen
bis zum
Jahr 2030 betreffend die einzelnen
Luftschadstoffe festgelegt
werden, soll dieses Ziel
erreicht werden.
Die gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffe stammen in erster Linie aus dem Straßenverkehr, der Industrie und dem Haushaltsbereich wie z. B. von alten Feuerungsanlagen, aber auch aus der Landwirtschaft in Form von Ammoniak, das zu einem erheblichen Teil durch die Rinder- und Schweinehaltung sowie den Einsatz von mineralischen Düngemitteln entsteht. Dieses stellt eine Vorläufersubstanz von Feinstaub dar, der in Verbindung mit Sickoxiden und Schwefeloxiden aus der Industrie und dem Verkehr belastend wirkt.
Der Verlust von Stickstoff in Form von Ammoniak bedeutet aber zugleich wirtschaftliche Verluste für die Landwirtschaft, Experten gehen von rund 45 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche bei tierhaltenden Betrieben aus.
Die gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffe stammen in erster Linie aus dem Straßenverkehr, der Industrie und dem Haushaltsbereich wie z. B. von alten Feuerungsanlagen, aber auch aus der Landwirtschaft in Form von Ammoniak, das zu einem erheblichen Teil durch die Rinder- und Schweinehaltung sowie den Einsatz von mineralischen Düngemitteln entsteht. Dieses stellt eine Vorläufersubstanz von Feinstaub dar, der in Verbindung mit Sickoxiden und Schwefeloxiden aus der Industrie und dem Verkehr belastend wirkt.
Der Verlust von Stickstoff in Form von Ammoniak bedeutet aber zugleich wirtschaftliche Verluste für die Landwirtschaft, Experten gehen von rund 45 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche bei tierhaltenden Betrieben aus.
Ammoniak reduzieren
In Österreich ist Ammoniak
bis zum Jahr 2030 um 12% zu
reduzieren, im Vergleich dazu
ist dieses in Deutschland um
29% zu senken. Die gesetzlichen
Vorgaben gelten bei
Ammoniak als sehr ambitioniert
und werden die heimische
Landwirtschaft vor große
Herausforderungen stellen.
Grundsätzlich wird jedoch
angestrebt, dass die im Bereich
der Landwirtschaft geplanten
Reduktionsvorgaben
in Form von Steuerungsmaßnahmen
durch Investitionsförderungen
bzw. Umweltförderungen
(z. B. durch spezifische
ÖPUL-Maßnahmen) sowie
durch eine Schwerpunktberatung
gesetzt werden und
damit der akzeptanzfördernde
und effizientere Weg der
"Freiwilligkeit vor Zwang"
gewählt wird.
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Entwicklung des Tierbestandes
Wie ambitioniert die einzelnen
Maßnahmen im Detail
auszufallen haben, hängt
nicht zuletzt davon ab, wie
sich die Tierbestände bei
Milchkühen und Schweinen
sowie die Düngerausbringungsmengen
in den nächsten
Jahren entwickeln werden.
Im Zuge der Verhandlungen
zum nationalen Emissionsgesetz
Luft ist es gelungen, die
Möglichkeit eines nichtlinearen
Reduktionspfades vorzusehen,
wenn dies wirtschaftlich
oder technisch effizienter
ist und sich dieser Pfad
ab 2025 schrittweise dem linearen
Reduktionspfad annähert.
Reduktionsmaßnahmen
in der Landwirtschaft stehen
in unmittelbarem Zusammenhang
mit Investitionen in
den Bereichen Stallbau, Fütterungs-,
Entmistungs- und
Lüftungstechnik, Wirtschaftsdüngerlagerung
sowie Techniken
zur Wirtschaftsdüngerausbringung.
Eine breitenwirksame Umsetzung dieser Investitionsmaßnahmen bedarf entsprechender Förderanreize, die im erforderlichen Ausmaß erst im Rahmen der Ausgestaltung der GAP 2021+ verankert werden, womit die emissionsreduzierende Wirkung dieser Investitionsmaßnahmen in der landwirtschaftlichen Praxis erst verzögert eintreten wird.
Eine breitenwirksame Umsetzung dieser Investitionsmaßnahmen bedarf entsprechender Förderanreize, die im erforderlichen Ausmaß erst im Rahmen der Ausgestaltung der GAP 2021+ verankert werden, womit die emissionsreduzierende Wirkung dieser Investitionsmaßnahmen in der landwirtschaftlichen Praxis erst verzögert eintreten wird.
Mehr Ammoniak im Laufstall
Der seit den 1990er-Jahren
leichte Anstieg an Ammoniakemissionen
aus der Landwirtschaft
lässt sich unter
anderem durch die Zunahme
an Laufstallungen erklären.
In dem Zusammenhang
sei auf den Zielkonflikt zwischen
Luftreinhaltung und
den immer höher werdenden
Tierwohlanforderungen hingewiesen.
Von Seiten des Gesetzgebers
und des Lebensmittelhandels
wird die Umstellung
von Anbinde- auf
Laufstallhaltung verstärkt gefordert
und vorangetrieben.
Im Laufstall sind die Ammoniakemissionen
allerdings
um das Dreifache höher als
im Anbindestall, wie Untersuchungen
zeigen, d. h. durch
die weitere Umstellung auf
Laufstallhaltung wird sich im
Rindersektor eine Erhöhung
der Ammoniakemissionen ergeben.
Ein erhebliches Minderungspotenzial wird in der bodennahen Wirtschaftsdüngerausbringung durch den Einsatz von Schleppschlauch und Schleppschuh sowie der Schlitztechnik gesehen. Derzeit werden ca. 13% der anfallenden Mengen bodennah aufgebracht, eine Anhebung auf 30% wird als machbar angesehen. Der ÖPUL-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger und Biogasgülle" wird daher auch in Zukunft eine hohe Relevanz beigemessen.
Weitere Effekte lassen sich auch durch Maßnahmen wie Güllelagerabdeckung, rasches Einarbeiten von Wirtschaftsdünger, proteinreduzierte Fütterungsstrategien und Phasenfütterung, Verringerung der emittierenden Oberflächen oder auch durch den Einsatz von Harnstoffhemmsubstanzen erreichen. Bei der Festlegung der einzelnen Maßnahmen gilt es, eine Rückkoppelung mit der Praxis vorzunehmen, um in der Praxis sinnvolle sowie technisch und finanziell umsetzbare Schritte in die Wege zu leiten.
Ein erhebliches Minderungspotenzial wird in der bodennahen Wirtschaftsdüngerausbringung durch den Einsatz von Schleppschlauch und Schleppschuh sowie der Schlitztechnik gesehen. Derzeit werden ca. 13% der anfallenden Mengen bodennah aufgebracht, eine Anhebung auf 30% wird als machbar angesehen. Der ÖPUL-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger und Biogasgülle" wird daher auch in Zukunft eine hohe Relevanz beigemessen.
Weitere Effekte lassen sich auch durch Maßnahmen wie Güllelagerabdeckung, rasches Einarbeiten von Wirtschaftsdünger, proteinreduzierte Fütterungsstrategien und Phasenfütterung, Verringerung der emittierenden Oberflächen oder auch durch den Einsatz von Harnstoffhemmsubstanzen erreichen. Bei der Festlegung der einzelnen Maßnahmen gilt es, eine Rückkoppelung mit der Praxis vorzunehmen, um in der Praxis sinnvolle sowie technisch und finanziell umsetzbare Schritte in die Wege zu leiten.
Ratgeber
Ein seit Mitte 2018 vorliegender,
auf die österreichischen
Verhältnisse zugeschnittener
nationaler Ratgeber für die
gute fachliche Praxis zur Begrenzung
der Ammoniakemissionen,
der im Zusammenwirken
mit den Experten der
Landwirtschaftskammern, des
BMNT und anderen auf Basis
des UNECE-Leitfadens ausgearbeitet
wurde, ist über die
Homepage des BMNT abrufbar
und stellt eine wertvolle Information
zur Verbesserung der
Umweltwirkung dar.