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11.02.2019 | von Mag. Martin Längauer
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Landwirtschaft gefordert: Ammoniak liegt in der Luft

Die Qualität der Luft in Österreich hat sich in den letzten Jahrzehnten zusehends verbessert. Im Vergleich dazu ist jedoch die Ammoniakemission im Bereich der Landwirtschaft gestiegen. Ein Grund dafür ist die zunehmende Anzahl an Laufställen, denn die Ammoniakemission ist in diesen dreimal höher als im Anbindestall.

Laufställe steigern das Tierwohl der Kühe  führen jedoch zu erhöhter Belastung der Luftqualität. © LeitgebLaufställe steigern das Tierwohl der Kühe  führen jedoch zu erhöhter Belastung der Luftqualität. © LeitgebLaufställe steigern das Tierwohl der Kühe  führen jedoch zu erhöhter Belastung der Luftqualität. © LeitgebLaufställe steigern das Tierwohl der Kühe  führen jedoch zu erhöhter Belastung der Luftqualität. © Leitgeb[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2016.11.29%2F1480410552999790.jpg]
Laufställe steigern das Tierwohl der Kühe, führen jedoch zu erhöhter Belastung der Luftqualität. © Leitgeb
Obwohl sich, wie dem 11. Umweltkontrollbericht zu entnehmen ist, die Luftqualität in Österreich durch unterschiedlichste Maßnahmen in den letzten Jahrzehnten verbessert hat, führt die Belastung durch Luftschadstoffe nach wie vor zu negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Mit der EU-Richtlinie über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) sowie dem nationalen Emissionsgesetz Luft, das Ende letzten Jahres in Kraft getreten ist und worin konkrete Reduktionsverpflichtungen bis zum Jahr 2030 betreffend die einzelnen Luftschadstoffe festgelegt werden, soll dieses Ziel erreicht werden.

Die gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffe stammen in erster Linie aus dem Straßenverkehr, der Industrie und dem Haushaltsbereich wie z. B. von alten Feuerungsanlagen, aber auch aus der Landwirtschaft in Form von Ammoniak, das zu einem erheblichen Teil durch die Rinder- und Schweinehaltung sowie den Einsatz von mineralischen Düngemitteln entsteht. Dieses stellt eine Vorläufersubstanz von Feinstaub dar, der in Verbindung mit Sickoxiden und Schwefeloxiden aus der Industrie und dem Verkehr belastend wirkt.

Der Verlust von Stickstoff in Form von Ammoniak bedeutet aber zugleich wirtschaftliche Verluste für die Landwirtschaft, Experten gehen von rund 45 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche bei tierhaltenden Betrieben aus.

Ammoniak reduzieren

In Österreich ist Ammoniak bis zum Jahr 2030 um 12% zu reduzieren, im Vergleich dazu ist dieses in Deutschland um 29% zu senken. Die gesetzlichen Vorgaben gelten bei Ammoniak als sehr ambitioniert und werden die heimische Landwirtschaft vor große Herausforderungen stellen. Grundsätzlich wird jedoch angestrebt, dass die im Bereich der Landwirtschaft geplanten Reduktionsvorgaben in Form von Steuerungsmaßnahmen durch Investitionsförderungen bzw. Umweltförderungen (z. B. durch spezifische ÖPUL-Maßnahmen) sowie durch eine Schwerpunktberatung gesetzt werden und damit der akzeptanzfördernde und effizientere Weg der "Freiwilligkeit vor Zwang" gewählt wird.
Ammoniak entsteht unter anderem auch durch den Einsatz von mineralischen Düngern. © OÖ PflanzenproduktionAmmoniak entsteht unter anderem auch durch den Einsatz von mineralischen Düngern. © OÖ PflanzenproduktionAmmoniak entsteht unter anderem auch durch den Einsatz von mineralischen Düngern. © OÖ Pflanzenproduktion[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2016.02.29%2F1456746021830539.jpg]
Ammoniak entsteht unter anderem auch durch den Einsatz von mineralischen Düngern. © OÖ Pflanzenproduktion

Entwicklung des Tierbestandes

Wie ambitioniert die einzelnen Maßnahmen im Detail auszufallen haben, hängt nicht zuletzt davon ab, wie sich die Tierbestände bei Milchkühen und Schweinen sowie die Düngerausbringungsmengen in den nächsten Jahren entwickeln werden. Im Zuge der Verhandlungen zum nationalen Emissionsgesetz Luft ist es gelungen, die Möglichkeit eines nichtlinearen Reduktionspfades vorzusehen, wenn dies wirtschaftlich oder technisch effizienter ist und sich dieser Pfad ab 2025 schrittweise dem linearen Reduktionspfad annähert. Reduktionsmaßnahmen in der Landwirtschaft stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit Investitionen in den Bereichen Stallbau, Fütterungs-, Entmistungs- und Lüftungstechnik, Wirtschaftsdüngerlagerung sowie Techniken zur Wirtschaftsdüngerausbringung.

Eine breitenwirksame Umsetzung dieser Investitionsmaßnahmen bedarf entsprechender Förderanreize, die im erforderlichen Ausmaß erst im Rahmen der Ausgestaltung der GAP 2021+ verankert werden, womit die emissionsreduzierende Wirkung dieser Investitionsmaßnahmen in der landwirtschaftlichen Praxis erst verzögert eintreten wird.

Mehr Ammoniak im Laufstall

Der seit den 1990er-Jahren leichte Anstieg an Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft lässt sich unter anderem durch die Zunahme an Laufstallungen erklären. In dem Zusammenhang sei auf den Zielkonflikt zwischen Luftreinhaltung und den immer höher werdenden Tierwohlanforderungen hingewiesen. Von Seiten des Gesetzgebers und des Lebensmittelhandels wird die Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung verstärkt gefordert und vorangetrieben. Im Laufstall sind die Ammoniakemissionen allerdings um das Dreifache höher als im Anbindestall, wie Untersuchungen zeigen, d. h. durch die weitere Umstellung auf Laufstallhaltung wird sich im Rindersektor eine Erhöhung der Ammoniakemissionen ergeben.

Ein erhebliches Minderungspotenzial wird in der bodennahen Wirtschaftsdüngerausbringung durch den Einsatz von Schleppschlauch und Schleppschuh sowie der Schlitztechnik gesehen. Derzeit werden ca. 13% der anfallenden Mengen bodennah aufgebracht, eine Anhebung auf 30% wird als machbar angesehen. Der ÖPUL-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger und Biogasgülle" wird daher auch in Zukunft eine hohe Relevanz beigemessen.

Weitere Effekte lassen sich auch durch Maßnahmen wie Güllelagerabdeckung, rasches Einarbeiten von Wirtschaftsdünger, proteinreduzierte Fütterungsstrategien und Phasenfütterung, Verringerung der emittierenden Oberflächen oder auch durch den Einsatz von Harnstoffhemmsubstanzen erreichen. Bei der Festlegung der einzelnen Maßnahmen gilt es, eine Rückkoppelung mit der Praxis vorzunehmen, um in der Praxis sinnvolle sowie technisch und finanziell umsetzbare Schritte in die Wege zu leiten.

Ratgeber

Ein seit Mitte 2018 vorliegender, auf die österreichischen Verhältnisse zugeschnittener nationaler Ratgeber für die gute fachliche Praxis zur Begrenzung der Ammoniakemissionen, der im Zusammenwirken mit den Experten der Landwirtschaftskammern, des BMNT und anderen auf Basis des UNECE-Leitfadens ausgearbeitet wurde, ist über die Homepage des BMNT abrufbar und stellt eine wertvolle Information zur Verbesserung der Umweltwirkung dar.
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Inhaltsverzeichnis

Aktuell

  • Schluss mit Rainschinden
  • Landwirtschaft gefordert: Ammoniak liegt in der Luft
  • Buchtipp: "Rechtshandbuch Land- und Forstwirtschaft" erschienen
  • Reklamation – das Recht auf Gewährleistung
  • Beraten statt strafen
  • Obstbäume neben der Straße
  • Verwaltungsvereinfachung im Grundverkehr
  • Sperre bei Waldarbeiten
  • Änderungen im neuen Erwachsenenschutzgesetz
  • Lärm und Staub zur Erntezeit
  • Vorsicht vor betrügerischen Kleinanzeigen
  • Nochmals: Achtung vor Betrügern!
  • Sorgfaltspflichten bei Viehhaltung in Almgebieten
  • Mountaincarts haben auf Mountainbike-Route nichts verloren!
  • NÖ Pflanzenschutzgesetz bringt Vereinfachungen

Allgemein

  • Arbeitssicherheit im Forstgesetz: Rechtliche Vorschriften
  • Reden Sie bei der Entwicklung Ihrer Flächen mit
  • Wissenschaftliche Erhebungen – braucht es die Zustimmung des Verfügungsberechtigten?
  • Lebensmittelkennzeichnung: Die fünf häufigsten Stolpersteine
  • Urheberrecht und Internet
  • Verkehrszeichen auf Privatgrund
  • Naturschutzgesetze Österreichs
  • Wasserrechtsgesetz
  • GEWERBERECHT: Einteilung der Gewerbe- und Antrittsvoraussetzungen
  • GEWERBERECHT: Betriebsanlagenrecht
  • GEWERBERECHT: Wie erfolgt die Gewerbeanmeldung?
  • GEWERBERECHT: Umfang der Gewerbeberechtigung
  • GEWERBERECHT: Allgemeines
  • Gewerbeordnung Neu: Einstellpferde und Urproduktion
  • Rechtliche Bestimmungen für den Betrieb von Drohnen
  • Tierschutz: Landwirtschaft und Gewerbe
  • Sachwalterschaft – was ist das eigentlich?
  • Wegerecht und angrenzender Pflanzenbewuchs
  • Warnschilder auf Almen sehr wichtig
  • Unzulässige Erweiterung von Servituten
  • Freigabe von Wegen und landwirtschaftlichen Flächen zur Sportausübung
  • Erwerb von Dienstbarkeiten
  • Hunde auf Almen sind das Problem!
  • Schweinegesundheitsverordnungseit 1. Jänner 2017 in Kraft
  • Tod eines Einstellpferdes
  • Immissionsschutzgesetz-Luft: Ausnahmen für die Land- und Forstwirtschaft
  • Rückverfolgbarkeit in landwirtschaftlichen Betrieben - Was muss man dokumentieren?

Grundeigentum

  • Gesetzlicher Feldschutz - die wichtigsten Bestimmungen
  • Betretungsrecht des Waldes deckt keine kommerziellen Veranstaltungen
  • Der Sommertourismus verursacht Nutzungskonflikt
  • Dienstbarkeitsstreifenbreiten und Entschädigungshöhen bei unterirdischen Leitungen
  • Umgang mit Grenzkataster einfacher und klarer geregelt
  • Nicht jedes Hinweisschild schützt vor Ersitzung!

Pachten und Verpachten

  • Die Stärkung der Pächterrechte im Landpachtgesetz
  • FAQ Pachtvertrag - aus allgemein-rechtlicher Sicht
  • Entfall der Mietvertragsgebühr, keine Änderung bei Pachtverträgen
  • Interessante Infos zum Pachtvertrag

Erbrecht und Hofübergabe

  • Ungültiges fremdhändiges Testament
  • "Übergeben – nimmer leben?"
  • Die Änderungen im Erbrecht
  • Ab 1. Jänner 2017: Änderungen im Erbrecht
  • Hofübergabe

Landesrecht

  • Keine Jagdfreistellung aus ethischen Gründen!
  • NÖ Jagdgesetz - Schäden, Fristen, Schlichter und Vergleich

Verträge und Checklisten

  • Bittleihevertrag ermöglicht Wegbenützung
  • Kalbinnenaufzucht auslagern

Landwirtschaftskammern

  • Österreich
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